Google Bewertungen können erheblichen Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung eines Unternehmens oder einer Einzelperson haben. Nicht selten entsteht durch eine einzige ungerechtfertigte Bewertung ein ernstzunehmender Reputationsschaden. Aus rechtlicher Sicht besteht grundsätzlich die Möglichkeit, gegen unzulässige Inhalte vorzugehen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei ist entscheidend, ob die Bewertung eine Tatsachenbehauptung enthält, die nachweislich falsch ist, oder ob sie eine unzulässige Schmähkritik darstellt.
Fachanwälte für IT-Recht und Medienrecht als Ansprechpartner
Wer Google Rezensionen löschen lassen möchte, sollte sich an einen Anwalt wenden, der auf IT-Recht oder Medienrecht spezialisiert ist. Diese Fachrichtungen beschäftigen sich mit den rechtlichen Fragen rund um digitale Inhalte, Plattformverantwortung und Persönlichkeitsrechte im Internet. Besonders Fachanwälte mit entsprechender Zusatzqualifikation besitzen die nötige Erfahrung im Umgang mit Google, um Bewertungen effektiv prüfen und gegebenenfalls löschen lassen zu können.
Im Vorfeld erfolgt in der Regel eine fundierte Analyse der Bewertung. Dabei wird geprüft, ob der Inhalt rechtswidrig ist und ob der Verfasser identifizierbar ist. Ist der Autor bekannt oder lässt sich eindeutig zuordnen, bestehen deutlich höhere Erfolgschancen für eine Löschung. In vielen Fällen setzen spezialisierte Kanzleien auf eine direkte Kontaktaufnahme mit Google über juristisch ausgearbeitete Anträge, in denen die Rechtswidrigkeit der Bewertung nachgewiesen wird. In besonders schweren Fällen kann zusätzlich eine Unterlassungserklärung gegenüber dem Bewertenden gefordert werden.
Erfolgschancen und sinnvolle Vorgehensweise
Die Erfahrung zeigt, dass die Erfolgschancen für eine Löschung deutlich steigen, wenn eine Kanzlei mit Google kommuniziert. Plattformen wie Google reagieren meist schneller und konsequenter, wenn anwaltlicher Druck aufgebaut wird und rechtliche Argumente nachvollziehbar vorgetragen werden. Zwar ist Google in der Entscheidung über die Löschung grundsätzlich frei, jedoch verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu entfernen, sobald sie nachweislich gemeldet wurden.
Für Mandanten ist es von Vorteil, wenn eine Kanzlei bereits Erfahrung mit Google hat und mit den internen Prozessen vertraut ist. Einige Kanzleien haben sich sogar auf Reputationsmanagement spezialisiert und bieten umfassende Beratung zur digitalen Selbstdarstellung. Dabei geht es nicht nur um das Entfernen einzelner Bewertungen, sondern um den Schutz der gesamten Onlinepräsenz. In bestimmten Fällen kann auch die Einleitung zivilrechtlicher Schritte gegen den Verfasser erforderlich sein, etwa bei nachweisbarer Geschäftsschädigung.
Grundsätzlich sollte jede Bewertung sorgfältig geprüft werden, bevor Maßnahmen ergriffen werden. Nicht jede negative Meinung ist automatisch rechtswidrig. Kritische, aber sachlich formulierte Aussagen fallen unter die Meinungsfreiheit und müssen unter Umständen akzeptiert werden. Sobald jedoch falsche Informationen oder ehrverletzende Aussagen im Raum stehen, kann und sollte man sich rechtlich zur Wehr setzen.
Wer also eine negative Google Bewertung löschen lassen möchte, sollte sich frühzeitig an einen erfahrenen Anwalt für IT- oder Medienrecht wenden. Der erste Schritt ist meist ein unverbindliches Beratungsgespräch, in dem die Erfolgsaussichten eingeschätzt werden. Wird eine Rechtsverletzung festgestellt, kann die Kanzlei schnell und gezielt die notwendigen Schritte einleiten, um die Bewertung entfernen zu lassen und weiteren Schaden zu verhindern.