safer city Kooperationen zwischen Polizei und privaten Sicherheitsdiensten: Wildwuchs gefährdet Datenschutz


Vorstand 
der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V.
(http://www.aktiv.org/DVD/)


Bundesarbeitsgemeinschaft
Kritischer Polizistinnen und Polizisten
(Hamburger Signal) e.V.


SAFERCITY.DE
(http://www.safercity.de)


P r e s s e e r k l ä r u n g, Kassel, 18.04.2002


Kooperationen zwischen Polizei und privaten Sicherheitsdiensten:
Wildwuchs gefährdet Datenschutz

Auch ohne das 1999 von der Bundesregierung angekündigte Gesetz für private Sicherheitsdienste welches Aufgaben, Befugnisse, Ausbildungszeiten und den Datenschutz klarer regeln soll wurden in diesem Jahr bereits zwei weitere Kooperationsverträge/ -vereinbarungen (Berlin und Dresden) zur Zusammenarbeit zwischen Polizei und Sicherheitsunternehmen unterzeichnet. Während z.B. in Düsseldorf, Frankfurt a. M. und Wiesbaden offiziell nur nach der Devise "beobachten, erkennen und melden" (Sicherheitsdienste informieren die Polizei) kooperiert wird, will man künftig in Berlin gemeinsam fahnden (hoheitliche Massnahme) und zudem will die Polizei die Privaten auch mit Informationen versorgen.

Im Zusammenhang mit der Sicherung der Bahnhöfe und Anlagen der Deutschen Bahn (DB) AG führen Beamte des Bundesgrenzschutzes zusammen mit Angestellten des DB-Sicherheitsdienstes BSG (Bahn Schutz Service GmbH) seit letztem Jahr gemeinsame Streifengänge durch - gemeinsame Aus- und Fortbildungsabschnitte von staatlichen und privaten Ordnungshütern sind geplant. Zudem kontrollieren Angestellte des DB-Sicherheitsdienstes für kommunale Verkehrsbetriebe (z.B. für die Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AG) Fahrscheine und erheben dadurch auch in diesem Bereich personenbezogene Daten. Schwer zu kontrollieren, welche Daten von wo nach wo übermittelt werden.


Datenschutzbeauftragte werden nicht informiert

Von den Datenschutzbeauftragten werden Beschwerden laut, dass sie nicht im Vorfeld über diese Kooperationspläne informiert bzw. hierzu nicht um Stellungnahme gebeten, sondern meistens vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Hier ist unserer Meinung nach die Politik aufgefordert die Kompetenzen der Datenschützer merklich auszuweiten um das Grundrecht der Bürger/ -innen auf informationelle Selbstbestimmung zu garantieren.

Die Polizei selbst sollte ein Interesse daran haben die Strukturen der Kooperationen transparent zu halten um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, dass sich die Partnerschaften zum Vorteil der Sicherheitswirtschaft, aber zum Nachteil von Grundrechten der Bürger/ -innen entwickeln. Berechtigte Frage hierbei: Wie wird sich künftig die Polizei bei Konflikten zwischen Bürger/ -innen und Sicherheitspersonal von Kooperationspartnern verhalten (Stichwort: Neutralitätsgrundsatz)? Als merkwürdig empfinden wir die Haltungen der Polizeigewerkschaften zu diesem Thema, welche stets diese Kooperationen kritisieren, ein klares "Nein" zur Zusammenarbeit mit den "Profitpartnern" aber dennoch vermissen lassen (siehe z.B. Positionspapier des Bundesvorstandes der Gewerkschaft der Polizei).

Neben den o.a. Kooperationsverträgen/ -vereinbarungen existieren nach unserem Wissen noch in Belzig (Brandenburg), Anklam, Hagenow, Rostock, Schwerin und Stralsund (alle Mecklenburg-Vorpommern) Übereinkommen. Abschliessend sei noch angemerkt, dass auch die Ordnungsämter von Städten und Kommunen immer häufiger und intensiver mit Sicherheitsfirmen zusammenarbeiten und neben Kontroll- und Überwachungsaufgaben sogar Ordnungsaufgaben an Private übertragen.


V.i.S.d.P.: Thomas Brunst, Vorstandsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft
Kritischer Polizistinnen und Polizisten (Hamburger Signal) e.V., Red. SAFERCITY.DE, Sommerweg 13A, 34125
Kassel, Tel.: 0561/ 5790618, Email: thomas.brunst@safercity.de

Mitunterzeichner: Vorstand der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V.,
Bonner Talweg 33-35,
53113 Bonn, Tel.: 0228/222498, Email: dvd@aktiv.org




Bisherige Kritik und Stellungnahmen von Datenschutzbeauftragten zu
Kooperationsverträgen/ -vereinbarungen zwischen Polizei und privaten Sicherheitsdiensten:

Bund:
Durch ein Anfrageergebnis (23.03.2001) wurde bekannt, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfD) im Vorfeld nicht über die bisher weitreichenste Kooperation (Bundesgrenzschutz DB-Sicherheitsdienst) informiert wurde, sondern dies aus den Medien erfahren musste. "Es dürfte gerade auf großen und belebten Bahnhöfen sehr schwierig sein, das Mithören Dritter bei der Erhebung personenbezogener Daten bzw. bei der Weitergabe dieser Daten via Sprechfunk zu vermeiden." schrieb der BfD hierzu. In diesem Zusammenhang ist dem BfD am 27.03.2002 ein solcher Verstoss gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vom Hamburger Hauptbahnhof bekannt geworden.

Mecklenburg-Vorpommern:
Der Datenschutzbeauftragte des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Werner Kessel, hielt es seiner Zeit für "bedenklich" nicht über die
Kooperationspläne zwischen Polizei und Sicherheitsunternehmen informiert worden zu sein (Tageszeitung Nordkurier, 30.11.1999). So ist in der Drucksache 3/2337 v. 10.10.2001, Landtag Mecklenburg-Vorpommern unter der Überschrift "Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (2. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung" zu lesen: (...) "Die Übermittlung von Polizeidaten an mit Gefahrenabwehr betraute private Stellen nach § 41 SOG M-V sei bedenklich." (...) Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Bundesland in dem diese Sicherheitspartnerschaft (Mitunterzeichner ist IM Dr. Gottfried Timm) flächendeckend ist und zusätzlich durch regionale Unterverträge gestützt wird. 

Hessen:
Auf eine Anfrage zum Thema antwortete der Hessische Datenschutzbeauftragte am 15.03.2002: (...) "Die Kooperationsverträge sind uns bekannt. Es gab eine (unerfüllt gebliebene) Absichtserklärung des PP Frankfurt, Passagen des Kooperationsvertrages, die den Austausch von personenbezogenen Daten nahelegen, durch eine Dienstanweisung zu präzisieren. Soviel ich weiß, kam der Justiziar des PP Ffm aus Kapazitätsgründen nicht dazu. Mittlerweile ist (soweit mir bekannt) die Funktion nach einem Person alwechsel vakant und das Thema im Moment 'vom Tisch'. In unseren 28. TB (im Zugriff über unsere Homepage www.datenschutz.hessen.de) unter Ziffer 5.4 ist ein Sachverhalt beschrieben der mit dem Thema zusammenhängt. Allerdings haben wir unsere Rechtsauffassung etwas (verschärfend) modifiziert."
(...)  


Informationen zum Thema im Internet unter:

http://www.safercity.de/2002/berlin.html
http://www.safercity.de/2001/berlin.html
http://www.safercity.de/2001/pe_2001-05-04.html
http://www.safercity.de/2002/bahn_bgs.html
http://www.safercity.de/2001/privat.html
http://www.infolinks.de/medien/cilip/ausgabe/68/psd.htm
http://www.safercity.de/1999/mcpom1.html


safer city

online seit: 21. April 2002 | Feedback