Private Sicherheitsunternehmen und PolizeiPrivate Sicherheitsunternehmen existieren seit etlichen Jahren. Seit 1901 sorgt
die niedersächsische Wach- und Schließgesellschaft für Sicherheit
beim Objektschutz und bei Geldtransporten. Der Wachmann auf dem eingezäunten
Firmengebäude oder im gepanzerten Transportfahrzeug war relativ unauffällig.
Seit einigen Jahren expandieren private Sicherheitsunternehmen und dehnen ihre
Einsatzbereiche bis in den öffentlichen Raum aus. Nach den Erhebungen des
Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden sind 2500 Sicherheitsunternehmen mit
130.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 5,4 Mrd. DM tätig. Dem
gegenüber stehen bei den Länderpolizeien (237.000), dem BGS (32.200)
und dem BKA (3.300) insgesamt 273.000 Planstellen für Polizeibeamtinnen
und -beamte zur Verfügung.
Von 1973 bis 1988 wurde der Zivile Sicherheitsdienst (ZSD) in der Münchener
U-Bahn eingesetzt. Unter der Bezeichnung Schwarze Sheriffs ist der ZSD besser
bekannt. Die Schwarzen Sheriffs patrouillierten in schwarzen Uniformen, mit
schwarzen Lederjacken und schwarzen polizeiähnlichen Mützen. Sie waren
mit Schlagstöcken, Handschellen und zum Teil mit Revolvern ausgerüstet.
Wegen ihrer Brutalität sorgten sie für bundesweite Schlagzeilen, sodass
die Sicherheitsfirma ihren Auftrag an die teurere, aber weniger martialisch
auftretende Wach- und Schließgesellschaft abgeben musste.
Der Einsatz privater Sicherheitsleute in Einkaufspassagen ließ die Hemmschwelle
weiter sinken, weshalb auch andere städtischen Kommunen auf deren Einsatz
im öffentlichen Raum nicht verzichten wollten. Stellenweise war sogar daran
gedacht, öffentliche Plätze an Geschäftsleute zu verpachten,
um so die Möglichkeiten des Einsatzes privater Sicherheitsunternehmen zu
erweitern. Die Hamburger Innenbehörde prüfte 1997 einen entsprechenden
Vorschlag des Geschäftsführers der Fa. Allgemeine Sicherheitsdienste
GmbH und ehemaligen Innensenators, Werner Hackmann. Nach anfänglicher Ablehnung
verlor die Polizei zunehmend die Scheu vor den "Privaten". Heute schließen
Polizeipräsidenten und Minister mit privaten Sicherheitsunternehmen Kooperationsvereinbarungen
bis hin zu Kooperationsverträgen ab.
Die Übernahme hoheitsrechtlicher Aufgaben
Privaten Sicherheitsunternehmen stehen bislang keine speziellen Eingriffsbefugnisse
zu. Sie können wie alle Bürgerinnen und Bürger die sogenannten
Jedermann-Rechte in Anspruch nehmen. Trotzdem findet die Verlagerung hoheitsrechtlicher
Aufgaben stillschweigende Duldung. Der ehemalige Vizepräsident des BKA,
Köhler, dachte gar an eine Beleihung hoheitsrechtlicher Aufgaben, womit
er eine Übertragung derartiger Aufgaben auf Sicherheitsunternehmen meinte.
Immer wieder wird beteuert, dass das staatliche Gewaltmonopol unangetastet bleiben
muss und dass privaten Sicherheitsunternehmen keine polizeilichen Befugnisse
zustehen. Bundesinnenminister Schily fordert darüber hinaus eine Neuregelung
der Anforderung an die Qualifikation der Beschäftigten in Wach- und Sicherheitsunternehmen
und strebt eine gesetzliche Neuregelung für den Bereich der privaten Sicherheitsunternehmen
an.
Die Praxis offenbart allerdings ein anderes Bild. So stempelte in Berlin ein
Kaufhausdetektiv zwei Ausländern den Firmenstempel des Sicherheitsunternehmens
mit dem Hinweis "Ladendieb" in Ausweis und Führerschein. In Hannover
wurde der hausinterne Sicherheitsdienst von einem Kaufhauskonzern beauftragt,
die Drogenszene im Kaufhausbereich mit Videokameras aufzunehmen, die Verdächtigen
festzunehmen und sie zusammen mit dem Filmmaterial der Polizei zu übergeben.
Die Betroffenen haben selten Beschwerdemacht und eine Mehrheit der restlichen
Bevölkerung stellt sich die Frage, was daran schlecht sein kann, wenn Kriminalität
aufgeklärt und Sicherheit produziert wird. Kooperativen von Ladenhausdetektiven
sind ein weiteres Beispiel für den verdeckten Eingriff in die staatlichen
Hoheitsrechte. Verbunden mit modernen Kommunikationsmitteln und koordiniert
über eine Zentralstelle mit Verbindung zur Polizei geben sich die Detektive
nicht mehr damit zufrieden, Ladendiebe bei einem Diebstahl festzunehmen. Sie
wollen größere Erfolge, observieren kurzer Hand Tatverdächtige
in verschiedenen Geschäften und greifen erst nach mehreren Taten zu. Die
Polizei stört das Vorgehen nicht, bekommt sie doch mit wenig Aufwand gleich
mehrere geklärte Taten geliefert, was wiederum einen positiven Einfluss
auf die Aufklärungsquote der Polizeilichen Kriminalstatistik hat.
Nach Auffassung der Hamburger Innenbehörde nehmen Mitarbeiter von Sicherheitsunternehmen
hoheitsrechtliche Aufgaben wahr, wenn sie beispielsweise für die Deutsche
Bahn AG arbeiten. Die Bewertung gründet auf der Entscheidung des Oberlandesgerichts
Hamburg vom 2. November 1983, wonach Mitglieder einer Ordnungsgruppe eines unter
staatlichem Einfluss stehenden Verkehrsbetriebes im strafrechtlichen Sinne Amtsträger
sein können. Polizeiliche Befugnisse lassen sich aus der Amtsträgereigenschaft
im strafrechtlichen Sinn nicht ableiten. Für Amtsträger gilt jedoch
nach 113 StGB das Privileg des sogenannten strafrechtlichen Rechtmäßigkeitsbegriffs.
Notwehrhandlungen gegenüber den Amtsträgern sind unzulässig,
solange die Diensthandlung den wesentlichen Förmlichkeiten entspricht und
nach pflichtgemäßem Ermessen vorgenommen wird. Die Amtsträgereigenschaft
ist allerdings in jedem Einzelfall zu prüfen.
1991 wurde in Bochum das Sicherungskonzept Innenstadt (SKIB) geschaffen. Damit
sollte auf die steigenden Verluste des Einzelhandels durch professionell bandenmäßig
organisierte Ladendiebstähle reagiert werden. SKIB koordinierte die Zusammenarbeit
mobiler und stationärer Ladendetektive auch im öffentlichen Straßenraum,
der von Tätern oft als Ruheraum genutzt würde. Träger des Modells
SKIB ist der am 24.02.92 gegründete Verein "SKIB - Verein zur Bekämpfung
organisierter Ladendiebstähle in der Bochumer Innenstadt e.V.", dem
rund 45 Bochumer Kaufleute angehörten. Der Verein wertet die monatlichen
Einsatzprotokolle der Koordinierungsstelle aus und erstellt für seinen
Bereich eine Art Kriminalitätslagebild. Die Aktivitäten von SKIB sollen
zur Festnahme von "ein bis zwei Dutzend professionell arbeitenden Ladendieben"
monatlich und damit verbunden zu einer Problemverlagerung und Verdrängung
in die Nachbarstädte von Bochum geführt haben.
Derartige Erfahrungen unterstützten die polizeilichen Forderungen nach
einer Entlastung polizeifremder Aufgaben. So dürfte der 1994 erhobene Vorschlag
des Vorsitzenden der Douglas Holding, Jörn Kreke, kaum noch verwundern.
Nach Krekes Auffassung, sollten dem Einzelhandel in der City Hausrechtsfunktionen
in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen eingeräumt werden,
"um in eigener Regie gegen Kriminalität, Rüpeleien, Verunreinigungen
und andere Auswüchse vorgehen zu können". Der Vorschlag stieß
damals auf wenig öffentliche Resonanz, doch haben sich die Ansichten zu
Gunsten der privaten Sicherheitsunternehmer verändert. Fünf Jahre
später forderte die Handelskammer vom Hamburger Senat die Entlastung der
Polizei von Aufgaben wie dem Objektschutz, der Verkehrsüberwachung, der
Transportbegleitung und der Absicherung von Großveranstaltungen.
Private Sicherheitsunternehmen werden akzeptiert
Der Einsatz privater Sicherheitsunternehmen im öffentlichen Raum findet
bei der Bevölkerung scheinbar immer mehr Zustimmung. Im Auftrag des BDWS
(Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen Wirtschafts- und Arbeitgeberverband
e.V.) wurde bei 2540 Bürgerinnen und Bürgern eine Befragung durchgeführt,
ob bestimmte Aufgaben eher von privaten Sicherheitsdiensten oder der Polizei
ausgeführt werden sollen. Demnach befürworten
· 73,2 Prozent den Ordnerdienst bei Sportveranstaltungen
· 61,5 Prozent den Streifendienst in Einkaufspassagen
· 58,6 Prozent den Objektschutz von öffentlichen Gebäuden
· 57 Prozent Kontrollen im öffentlichen Nahverkehr
· 55,6 Prozent Personenschutzaufgaben
· 53,6 Prozent die Schwertransportbegleitung
· 52,6 Prozent die Überwachung des ruhenden Verkehrs
· 44,1 Prozent den Schutz von Wohnvierteln
· 42 Prozent den Streifendienst auf öffentlichen Wegen
· 34,8 Prozent die Aufnahme von Bagatellunfällen
· 22,4 Prozent die Unterstützung der Überwachung des fließenden
Verkehrs
durch den Einsatz privater Sicherheitsdienste. Sobald die Befragten durch den
Einsatz privater Sicherheitsdienste eine persönliche Beeinflussung sahen,
nahm die Zustimmung offensichtlich ab.
Die Stadt Frankfurt setzte die Fa. Securitas bei der Überwachung des ruhenden
Verkehrs ein und machte damit scheinbar keine guten Erfahrungen. Sie beschloss
nämlich den Vertrag mit Securitas nicht zu verlängern und greift wieder
auf städtische Beamte zur Verkehrsüberwachung zurück. Die Grundlage
für die Entscheidung war ein Gutachten, mit dem festgestellt worden war,
dass 1998 die Ausgaben für die privaten Hilfspolizisten die Einnahmen um
104.227 DM überschritten. Zudem wurde das wenig bürgerfreundliche
Verhalten sowie die mangelnden verkehrserzieherischen Erfolge der privaten Verkehrsüberwacher
gerügt. Die Gutachter führten dies auf die mangelnde Ausbildung zurück.
Auch seien Anzeigen fehlerhaft aufgenommen, Parkscheine und Ausnahmegenehmigungen
seien nicht sorgfältig genug geprüft sowie Verkehrszeichen fehlinterpretiert
worden. Nicht zuletzt der adäquate Umgang mit den Bürgerinnen und
Bürgern war für die Polizei Anlass die Ausbildung zu verbessern. Die
Übertragung polizeilicher Aufgaben auf die privaten Sicherheitsunternehmen
kann daher nur ein Rückschritt sein. Bei einem durchschnittlichen Stundenlohn
von unter 11.- DM brutto pro Stunde für die Mitarbeiter privater Sicherheitsunternehmen
muss die Qualifikation auf der Strecke bleiben. So konstatierte der Hamburger
Bürgerschaftsabgeordnete Manfred Mahr, die Übergriffe privater Sicherheitsleute
häuften sich, "weil da viele verkappte Schläger in Uniformen
gesteckt werden".
Kooperation mit der Polizei
Der Grundstein für eine Zusammenarbeit zwischen Polizei und privaten Sicherheitsdiensten
wurde 1993 an der Polizeiführungsakademie in Münster-Hiltrup gelegt.
Dort trafen sich Polizeiführer mit Vertretern des Sicherheitsgewerbe unter
dem Kürzel BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben).
Wegen der ständig wachsenden Kriminalität und der schwindenden Personalstärke
bei der Polizei sei die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsunternehmen ein Gebot
der Stunde. Die Folge war die Vereinbarung einer engen Zusammenarbeit mit verteilten
Rollen als sogenannte Sicherheitspartnerschaften. Bundesinnenminister Schily,
der stets darauf Bedacht ist, die Aufgaben des Bundesgrenzschutzes auszuweiten,
schloss mit dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG, Hartmut Mehdorn,
eine Ordnungspartnerschaft ab. Sichere, saubere und ordentliche Bahnhöfe
erforderten eine enge Verzahnung bahnpolizeilicher Maßnahmen und der Sicherheitsvorsorge
der Deutschen Bahn, ließ Schily die Öffentlichkeit wissen. Der bahneigene
Sicherheitsdienst (BSG) solle daher zusammen mit Beamten des Bundesgrenzschutzes
auftreten. Die Polizei wird bei der Zusammenarbeit mit den privaten Sicherheitsdiensten
durch deren Wahrnehmung des Hausrechts unterstützt. Gleichzeitig soll der
Informationsaustausch zwischen den Führungsebenen des Bundesgrenzschutzes
und der Bahn intensiviert werden. Von gemeinsamen Lagebildern ist die Rede,
um entsprechende Maßnahmen ableiten zu können, wobei der Bundesgrenzschutz
die Einsatzleitung zu übernehmen hat. Bahn und Polizei führen gemeinsame
Übungen durch und unterstützen sich gegenseitig bei der Fortbildung
ihrer Mitarbeiter, um für ad-hoc-Lagen und Schwerpunkteinsätze gewappnet
zu sein. Die gemeinsamen Einsätze erfolgen nach unterschiedlichen Modellen.
Entweder es werden mehrere uniformierte Streifen von BGS und BSG örtlich
und zeitlich abgestimmt in einem gemeinsamen Einsatzraum eingesetzt oder mehrere
gemischte Streifen von BGS und BSG mit jeweils einem Mitarbeiter halten untereinander
Kontakt. Des weiteren werden Streifen mit zwei Mitarbeitern des BGS und einem
Angehörigen des BSG durchgeführt. Auf die Art und Weise verbinden
sich das kostenträchtige know how der Polizei (ca. 120.- DM Kosten pro
Stunde) mit der Wirtschaftlichkeit des privaten Sicherheitsunternehmens (ca.
40.- DM Kosten pro Stunde). Die Vereinbarungen der Vertragspartner werden von
einer Koordinierungsgruppe überprüft und bei der Security der Bahn
AG wird ein Verbindungsbeamter des BGS eingesetzt.
Die Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund (DpolG) warnte vor den gemischten
Streifen. Sie sieht darin eine potentielle Gefährdung der Polizeibeamtinnen
und -beamten und befürchtet, dass sich Kriminelle über die privaten
Sicherheitsunternehmen in die Polizei einschmuggeln und als Spitzel Einsatzplanungen
und Funksprüche erkunden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bezweifelt,
dass es den gemischten Streifen möglich ist, Recht und Gesetz in der täglichen
Praxis einzuhalten. Trotzdem spricht sich die GdP nicht gegen eine Zusammenarbeit
mit den privaten Sicherheitsunternehmen aus, sondern tritt vielmehr für
eine "enge Zusammenarbeit aller Institutionen und Kräfte" ein,
"die zu einer Verbesserung sowohl der objektiven Sicherheitslage wie auch
des subjektiven Sicherheitsgefühls beitragen können".
Gerade die geballte Präsenz von Sicherheitsleuten in den Bahnhöfen
offenbart den Anspruch der Wirtschaft auf ein ungestörtes Konsumverhalten
ihrer Kundschaft. Während dem Bahnreisenden innerhalb weniger Minuten drei
Doppelstreifen in den Bahnhöfen begegnen können, entsprechen sechs
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte oftmals der Dienstschichtstärke eines
Polizeireviers, die für 40 bis 50 Tausend Bürgerinnen und Bürger
zuständig sein kann. Entgegen anderer Verlautbarungen ist die Sicherheit
nicht in erster Linie Teil des gesellschaftlichen Zusammenlebens sondern mehr
und mehr Faktor wirtschaftlicher Interessen.
Den ersten Kooperationsvertrag schloss der ehemalige Frankfurter Polizeipräsident
Wolfhard Hoffmann mit der Landesgruppe Hessen des BDWS, am 17. Juni 1999. Zwei
Wochen zuvor vereinbarten die Düsseldorfer Sicherheitsfirmen Securitas,
Kötter Security, WSD (Wach- und Sicherheitsdienst) und dem Bewachungsdienst
Rheinland ein zeitlich befristetes Pilotprojekt mit der Polizei der nordrhein-westfälischen
Landeshauptstadt.
In Frankfurt am Main sind die Sicherheitsunternehmen mit dem Vertrag gehalten,
zu beobachten, zu erkennen und zu melden. Im Gegenzug erhalten die Unternehmen
die entsprechenden Informationen, z.B. über Fahndungen von der Polizei.
Gleichzeitig teilen die Sicherheitsdienste der Polizei ihre Einsatzgebiete und
übernommenen Aufgaben mit. Zur Gewährleistung des Informationsaustausches
wurde von den privaten Sicherheitsunternehmen die gemeinsame Informations- und
Ansprechstelle (IAS) eingerichtet, die eine direkte Verbindung zum Führungs-
und Lagedienst der Polizei erhält. Anlassbezogen kann ein Mitarbeiter von
IAS zur wöchentlichen Montagsrunde im Polizeipräsidium Frankfurt eingeladen
werden. An der Montagsrunde nehmen Vertreter von BGS, Ordnungsamt und anderen
Organisationen teil.
Im Mai des vergangenen Jahres unterzeichneten der Wiesbadener Polizeipräsident
und die Landesgruppe Hessen des BDWS eine Vereinbarung. Ziel dieser "Vereinbarung
ist der gegenseitige Austausch sicherheitsrelevanter Informationen zur Verifizierung
im jeweiligen Aufgabenbereich sowie die Mithilfe in Bereichen der Gefahrenabwehr
und Kriminalprävention". Auch die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern
vereinbarte mit dem BDWS eine Zusammenarbeit.
Der Verschmelzungsprozess zwischen den privaten Sicherheitsdiensten und der
Polizei ist in Gang gesetzt. Doch manch ein Skeptiker vertritt die Auffassung,
der Informationsaustausch verlaufe sehr einseitig, weil in erster Linie die
"Privaten" von den Partnerschaften profitieren. Ähnlich verhält
es sich bei den privaten Fahndungsbüros. Bei einem Großteil der privaten
Fahnder handelt es sich um ehemalige Polizeibeamte, die nun für Banken
und Versicherungsgesellschaften arbeiten. Jan Philipp Reemtsma bediente sich
nach seiner Entführung ebenfalls solch privater Fahnder, weil er offensichtlich
erkannt hatte, dass die Polizei mit ihren Mitteln sehr schnell an Grenzen stößt,
die private Fahnder aufgrund eines besseren finanziellen Backgrounds leichter
umgehen können.
Die Kötter Unternehmensgruppe versucht die Verbindungen zu Polizei, Bundeswehr
und Justiz durch einen Sicherheitsbeirat zu intensivieren. Geschäftsführer
Friedrich P. Kötter möchte damit auf die "unverändert labile
Sicherheitslage" reagieren. Mitglieder des Sicherheitsbeirates wurden der
ehemalige (Polizei-)General a.D. Ulrich Wegener (ehemals Chef der GSG 9), Hubertus
Grützner, Bundesvorsitzender des Bundesgrenzschutzverbandes in der GdP
sowie der Erste Polizeihauptkommissar a.D. Klaus Homeyer. Ziel des Sicherheitsbeirates
ist es zukünftig eine "möglichst reibungslose und vernetzte Zusammenarbeit
öffentlicher und privater Sicherheitsdienstleistungen herbeizuführen".
Private Ermittler profitieren nach eigenen Angaben immer wieder von schlampiger
Polizeiarbeit, die gerade bei den sogenannten Alltagsdelikten festzustellen
sei. Geschädigte Unternehmen wenden sich an private Ermittler, ohne die
Polizei einzuschalten, weil es letztendlich zwischen den Arbeitsweisen der polizeilichen
und privaten Ermittler keine prinzipiellen Unterschiede gibt. Darüber hinaus
sind die Interessenlagen von Geschädigten und der Polizei unterschiedlich.
Der Polizei geht es in erster Linie um die Täterermittlung, während
die Geschädigten in der Regel mehr Wert auf die Schadenswiedergutmachung
legen.
Informationsdefizite brauchen private Ermittler nicht zu beklagen, da durch
die Verbindungen der ehemaligen Polizeibeamten zu ihren Kollegen derartige Defizite
aufgehoben werden können. In diesem Zusammenhang wird von einem "Old-Boy-Network"
gesprochen. Lothar Mahlberg weist auf das Moonlighting hin, wenn nämlich
polizeiliche Fahnder gegen Bezahlung einzelne Fahndungsaufgaben von ihren privaten
Kollegen übernehmen. Hierbei kann sehr schnell die Grenze des legalen Informationsaustausches
überschritten werden. Gleichzeitig wird damit aufgezeigt, wie zwingend
eine gesetzliche Regelung privater Sicherheitsaufgaben ist. Dabei muss der Datenschutz
sowie die öffentliche Kontrolle privater Sicherheitsunternahmen unabdingbar
geregelt werden.
Thomas Brunst ist Vorstandsmitglied der BAG Kritischer PolizistInnen (Hamburger
Signal) e.V.
Jürgen Korell ist Polizist und Mitautor des Buches Polizeiskandal
- Skandalpolizei, Verlag Westfälisches Dampfboot
online seit: 22. Dezember 2001 | Feedback