safer city Private Sicherheitsunternehmen und Polizei


von Thomas Brunst und Jürgen Korell (Herbst 2001)

Private Sicherheitsunternehmen existieren seit etlichen Jahren. Seit 1901 sorgt die niedersächsische Wach- und Schließgesellschaft für Sicherheit beim Objektschutz und bei Geldtransporten. Der Wachmann auf dem eingezäunten Firmengebäude oder im gepanzerten Transportfahrzeug war relativ unauffällig. Seit einigen Jahren expandieren private Sicherheitsunternehmen und dehnen ihre Einsatzbereiche bis in den öffentlichen Raum aus. Nach den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden sind 2500 Sicherheitsunternehmen mit 130.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 5,4 Mrd. DM tätig. Dem gegenüber stehen bei den Länderpolizeien (237.000), dem BGS (32.200) und dem BKA (3.300) insgesamt 273.000 Planstellen für Polizeibeamtinnen und -beamte zur Verfügung.
Von 1973 bis 1988 wurde der Zivile Sicherheitsdienst (ZSD) in der Münchener U-Bahn eingesetzt. Unter der Bezeichnung Schwarze Sheriffs ist der ZSD besser bekannt. Die Schwarzen Sheriffs patrouillierten in schwarzen Uniformen, mit schwarzen Lederjacken und schwarzen polizeiähnlichen Mützen. Sie waren mit Schlagstöcken, Handschellen und zum Teil mit Revolvern ausgerüstet. Wegen ihrer Brutalität sorgten sie für bundesweite Schlagzeilen, sodass die Sicherheitsfirma ihren Auftrag an die teurere, aber weniger martialisch auftretende Wach- und Schließgesellschaft abgeben musste.
Der Einsatz privater Sicherheitsleute in Einkaufspassagen ließ die Hemmschwelle weiter sinken, weshalb auch andere städtischen Kommunen auf deren Einsatz im öffentlichen Raum nicht verzichten wollten. Stellenweise war sogar daran gedacht, öffentliche Plätze an Geschäftsleute zu verpachten, um so die Möglichkeiten des Einsatzes privater Sicherheitsunternehmen zu erweitern. Die Hamburger Innenbehörde prüfte 1997 einen entsprechenden Vorschlag des Geschäftsführers der Fa. Allgemeine Sicherheitsdienste GmbH und ehemaligen Innensenators, Werner Hackmann. Nach anfänglicher Ablehnung verlor die Polizei zunehmend die Scheu vor den "Privaten". Heute schließen Polizeipräsidenten und Minister mit privaten Sicherheitsunternehmen Kooperationsvereinbarungen bis hin zu Kooperationsverträgen ab.

Die Übernahme hoheitsrechtlicher Aufgaben
Privaten Sicherheitsunternehmen stehen bislang keine speziellen Eingriffsbefugnisse zu. Sie können wie alle Bürgerinnen und Bürger die sogenannten Jedermann-Rechte in Anspruch nehmen. Trotzdem findet die Verlagerung hoheitsrechtlicher Aufgaben stillschweigende Duldung. Der ehemalige Vizepräsident des BKA, Köhler, dachte gar an eine Beleihung hoheitsrechtlicher Aufgaben, womit er eine Übertragung derartiger Aufgaben auf Sicherheitsunternehmen meinte. Immer wieder wird beteuert, dass das staatliche Gewaltmonopol unangetastet bleiben muss und dass privaten Sicherheitsunternehmen keine polizeilichen Befugnisse zustehen. Bundesinnenminister Schily fordert darüber hinaus eine Neuregelung der Anforderung an die Qualifikation der Beschäftigten in Wach- und Sicherheitsunternehmen und strebt eine gesetzliche Neuregelung für den Bereich der privaten Sicherheitsunternehmen an.
Die Praxis offenbart allerdings ein anderes Bild. So stempelte in Berlin ein Kaufhausdetektiv zwei Ausländern den Firmenstempel des Sicherheitsunternehmens mit dem Hinweis "Ladendieb" in Ausweis und Führerschein. In Hannover wurde der hausinterne Sicherheitsdienst von einem Kaufhauskonzern beauftragt, die Drogenszene im Kaufhausbereich mit Videokameras aufzunehmen, die Verdächtigen festzunehmen und sie zusammen mit dem Filmmaterial der Polizei zu übergeben.
Die Betroffenen haben selten Beschwerdemacht und eine Mehrheit der restlichen Bevölkerung stellt sich die Frage, was daran schlecht sein kann, wenn Kriminalität aufgeklärt und Sicherheit produziert wird. Kooperativen von Ladenhausdetektiven sind ein weiteres Beispiel für den verdeckten Eingriff in die staatlichen Hoheitsrechte. Verbunden mit modernen Kommunikationsmitteln und koordiniert über eine Zentralstelle mit Verbindung zur Polizei geben sich die Detektive nicht mehr damit zufrieden, Ladendiebe bei einem Diebstahl festzunehmen. Sie wollen größere Erfolge, observieren kurzer Hand Tatverdächtige in verschiedenen Geschäften und greifen erst nach mehreren Taten zu. Die Polizei stört das Vorgehen nicht, bekommt sie doch mit wenig Aufwand gleich mehrere geklärte Taten geliefert, was wiederum einen positiven Einfluss auf die Aufklärungsquote der Polizeilichen Kriminalstatistik hat.

Nach Auffassung der Hamburger Innenbehörde nehmen Mitarbeiter von Sicherheitsunternehmen hoheitsrechtliche Aufgaben wahr, wenn sie beispielsweise für die Deutsche Bahn AG arbeiten. Die Bewertung gründet auf der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vom 2. November 1983, wonach Mitglieder einer Ordnungsgruppe eines unter staatlichem Einfluss stehenden Verkehrsbetriebes im strafrechtlichen Sinne Amtsträger sein können. Polizeiliche Befugnisse lassen sich aus der Amtsträgereigenschaft im strafrechtlichen Sinn nicht ableiten. Für Amtsträger gilt jedoch nach 113 StGB das Privileg des sogenannten strafrechtlichen Rechtmäßigkeitsbegriffs. Notwehrhandlungen gegenüber den Amtsträgern sind unzulässig, solange die Diensthandlung den wesentlichen Förmlichkeiten entspricht und nach pflichtgemäßem Ermessen vorgenommen wird. Die Amtsträgereigenschaft ist allerdings in jedem Einzelfall zu prüfen.
1991 wurde in Bochum das Sicherungskonzept Innenstadt (SKIB) geschaffen. Damit sollte auf die steigenden Verluste des Einzelhandels durch professionell bandenmäßig organisierte Ladendiebstähle reagiert werden. SKIB koordinierte die Zusammenarbeit mobiler und stationärer Ladendetektive auch im öffentlichen Straßenraum, der von Tätern oft als Ruheraum genutzt würde. Träger des Modells SKIB ist der am 24.02.92 gegründete Verein "SKIB - Verein zur Bekämpfung organisierter Ladendiebstähle in der Bochumer Innenstadt e.V.", dem rund 45 Bochumer Kaufleute angehörten. Der Verein wertet die monatlichen Einsatzprotokolle der Koordinierungsstelle aus und erstellt für seinen Bereich eine Art Kriminalitätslagebild. Die Aktivitäten von SKIB sollen zur Festnahme von "ein bis zwei Dutzend professionell arbeitenden Ladendieben" monatlich und damit verbunden zu einer Problemverlagerung und Verdrängung in die Nachbarstädte von Bochum geführt haben.

Derartige Erfahrungen unterstützten die polizeilichen Forderungen nach einer Entlastung polizeifremder Aufgaben. So dürfte der 1994 erhobene Vorschlag des Vorsitzenden der Douglas Holding, Jörn Kreke, kaum noch verwundern. Nach Krekes Auffassung, sollten dem Einzelhandel in der City Hausrechtsfunktionen in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen eingeräumt werden, "um in eigener Regie gegen Kriminalität, Rüpeleien, Verunreinigungen und andere Auswüchse vorgehen zu können". Der Vorschlag stieß damals auf wenig öffentliche Resonanz, doch haben sich die Ansichten zu Gunsten der privaten Sicherheitsunternehmer verändert. Fünf Jahre später forderte die Handelskammer vom Hamburger Senat die Entlastung der Polizei von Aufgaben wie dem Objektschutz, der Verkehrsüberwachung, der Transportbegleitung und der Absicherung von Großveranstaltungen.

Private Sicherheitsunternehmen werden akzeptiert
Der Einsatz privater Sicherheitsunternehmen im öffentlichen Raum findet bei der Bevölkerung scheinbar immer mehr Zustimmung. Im Auftrag des BDWS (Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen Wirtschafts- und Arbeitgeberverband e.V.) wurde bei 2540 Bürgerinnen und Bürgern eine Befragung durchgeführt, ob bestimmte Aufgaben eher von privaten Sicherheitsdiensten oder der Polizei ausgeführt werden sollen. Demnach befürworten

· 73,2 Prozent den Ordnerdienst bei Sportveranstaltungen
· 61,5 Prozent den Streifendienst in Einkaufspassagen
· 58,6 Prozent den Objektschutz von öffentlichen Gebäuden
· 57 Prozent Kontrollen im öffentlichen Nahverkehr
· 55,6 Prozent Personenschutzaufgaben
· 53,6 Prozent die Schwertransportbegleitung
· 52,6 Prozent die Überwachung des ruhenden Verkehrs
· 44,1 Prozent den Schutz von Wohnvierteln
· 42 Prozent den Streifendienst auf öffentlichen Wegen
· 34,8 Prozent die Aufnahme von Bagatellunfällen
· 22,4 Prozent die Unterstützung der Überwachung des fließenden Verkehrs

durch den Einsatz privater Sicherheitsdienste. Sobald die Befragten durch den Einsatz privater Sicherheitsdienste eine persönliche Beeinflussung sahen, nahm die Zustimmung offensichtlich ab.

Die Stadt Frankfurt setzte die Fa. Securitas bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs ein und machte damit scheinbar keine guten Erfahrungen. Sie beschloss nämlich den Vertrag mit Securitas nicht zu verlängern und greift wieder auf städtische Beamte zur Verkehrsüberwachung zurück. Die Grundlage für die Entscheidung war ein Gutachten, mit dem festgestellt worden war, dass 1998 die Ausgaben für die privaten Hilfspolizisten die Einnahmen um 104.227 DM überschritten. Zudem wurde das wenig bürgerfreundliche Verhalten sowie die mangelnden verkehrserzieherischen Erfolge der privaten Verkehrsüberwacher gerügt. Die Gutachter führten dies auf die mangelnde Ausbildung zurück. Auch seien Anzeigen fehlerhaft aufgenommen, Parkscheine und Ausnahmegenehmigungen seien nicht sorgfältig genug geprüft sowie Verkehrszeichen fehlinterpretiert worden. Nicht zuletzt der adäquate Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern war für die Polizei Anlass die Ausbildung zu verbessern. Die Übertragung polizeilicher Aufgaben auf die privaten Sicherheitsunternehmen kann daher nur ein Rückschritt sein. Bei einem durchschnittlichen Stundenlohn von unter 11.- DM brutto pro Stunde für die Mitarbeiter privater Sicherheitsunternehmen muss die Qualifikation auf der Strecke bleiben. So konstatierte der Hamburger Bürgerschaftsabgeordnete Manfred Mahr, die Übergriffe privater Sicherheitsleute häuften sich, "weil da viele verkappte Schläger in Uniformen gesteckt werden".

Kooperation mit der Polizei
Der Grundstein für eine Zusammenarbeit zwischen Polizei und privaten Sicherheitsdiensten wurde 1993 an der Polizeiführungsakademie in Münster-Hiltrup gelegt. Dort trafen sich Polizeiführer mit Vertretern des Sicherheitsgewerbe unter dem Kürzel BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben). Wegen der ständig wachsenden Kriminalität und der schwindenden Personalstärke bei der Polizei sei die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsunternehmen ein Gebot der Stunde. Die Folge war die Vereinbarung einer engen Zusammenarbeit mit verteilten Rollen als sogenannte Sicherheitspartnerschaften. Bundesinnenminister Schily, der stets darauf Bedacht ist, die Aufgaben des Bundesgrenzschutzes auszuweiten, schloss mit dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG, Hartmut Mehdorn, eine Ordnungspartnerschaft ab. Sichere, saubere und ordentliche Bahnhöfe erforderten eine enge Verzahnung bahnpolizeilicher Maßnahmen und der Sicherheitsvorsorge der Deutschen Bahn, ließ Schily die Öffentlichkeit wissen. Der bahneigene Sicherheitsdienst (BSG) solle daher zusammen mit Beamten des Bundesgrenzschutzes auftreten. Die Polizei wird bei der Zusammenarbeit mit den privaten Sicherheitsdiensten durch deren Wahrnehmung des Hausrechts unterstützt. Gleichzeitig soll der Informationsaustausch zwischen den Führungsebenen des Bundesgrenzschutzes und der Bahn intensiviert werden. Von gemeinsamen Lagebildern ist die Rede, um entsprechende Maßnahmen ableiten zu können, wobei der Bundesgrenzschutz die Einsatzleitung zu übernehmen hat. Bahn und Polizei führen gemeinsame Übungen durch und unterstützen sich gegenseitig bei der Fortbildung ihrer Mitarbeiter, um für ad-hoc-Lagen und Schwerpunkteinsätze gewappnet zu sein. Die gemeinsamen Einsätze erfolgen nach unterschiedlichen Modellen. Entweder es werden mehrere uniformierte Streifen von BGS und BSG örtlich und zeitlich abgestimmt in einem gemeinsamen Einsatzraum eingesetzt oder mehrere gemischte Streifen von BGS und BSG mit jeweils einem Mitarbeiter halten untereinander Kontakt. Des weiteren werden Streifen mit zwei Mitarbeitern des BGS und einem Angehörigen des BSG durchgeführt. Auf die Art und Weise verbinden sich das kostenträchtige know how der Polizei (ca. 120.- DM Kosten pro Stunde) mit der Wirtschaftlichkeit des privaten Sicherheitsunternehmens (ca. 40.- DM Kosten pro Stunde). Die Vereinbarungen der Vertragspartner werden von einer Koordinierungsgruppe überprüft und bei der Security der Bahn AG wird ein Verbindungsbeamter des BGS eingesetzt.

Die Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund (DpolG) warnte vor den gemischten Streifen. Sie sieht darin eine potentielle Gefährdung der Polizeibeamtinnen und -beamten und befürchtet, dass sich Kriminelle über die privaten Sicherheitsunternehmen in die Polizei einschmuggeln und als Spitzel Einsatzplanungen und Funksprüche erkunden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bezweifelt, dass es den gemischten Streifen möglich ist, Recht und Gesetz in der täglichen Praxis einzuhalten. Trotzdem spricht sich die GdP nicht gegen eine Zusammenarbeit mit den privaten Sicherheitsunternehmen aus, sondern tritt vielmehr für eine "enge Zusammenarbeit aller Institutionen und Kräfte" ein, "die zu einer Verbesserung sowohl der objektiven Sicherheitslage wie auch des subjektiven Sicherheitsgefühls beitragen können".

Gerade die geballte Präsenz von Sicherheitsleuten in den Bahnhöfen offenbart den Anspruch der Wirtschaft auf ein ungestörtes Konsumverhalten ihrer Kundschaft. Während dem Bahnreisenden innerhalb weniger Minuten drei Doppelstreifen in den Bahnhöfen begegnen können, entsprechen sechs Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte oftmals der Dienstschichtstärke eines Polizeireviers, die für 40 bis 50 Tausend Bürgerinnen und Bürger zuständig sein kann. Entgegen anderer Verlautbarungen ist die Sicherheit nicht in erster Linie Teil des gesellschaftlichen Zusammenlebens sondern mehr und mehr Faktor wirtschaftlicher Interessen.
Den ersten Kooperationsvertrag schloss der ehemalige Frankfurter Polizeipräsident Wolfhard Hoffmann mit der Landesgruppe Hessen des BDWS, am 17. Juni 1999. Zwei Wochen zuvor vereinbarten die Düsseldorfer Sicherheitsfirmen Securitas, Kötter Security, WSD (Wach- und Sicherheitsdienst) und dem Bewachungsdienst Rheinland ein zeitlich befristetes Pilotprojekt mit der Polizei der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt.
In Frankfurt am Main sind die Sicherheitsunternehmen mit dem Vertrag gehalten, zu beobachten, zu erkennen und zu melden. Im Gegenzug erhalten die Unternehmen die entsprechenden Informationen, z.B. über Fahndungen von der Polizei. Gleichzeitig teilen die Sicherheitsdienste der Polizei ihre Einsatzgebiete und übernommenen Aufgaben mit. Zur Gewährleistung des Informationsaustausches wurde von den privaten Sicherheitsunternehmen die gemeinsame Informations- und Ansprechstelle (IAS) eingerichtet, die eine direkte Verbindung zum Führungs- und Lagedienst der Polizei erhält. Anlassbezogen kann ein Mitarbeiter von IAS zur wöchentlichen Montagsrunde im Polizeipräsidium Frankfurt eingeladen werden. An der Montagsrunde nehmen Vertreter von BGS, Ordnungsamt und anderen Organisationen teil.

Im Mai des vergangenen Jahres unterzeichneten der Wiesbadener Polizeipräsident und die Landesgruppe Hessen des BDWS eine Vereinbarung. Ziel dieser "Vereinbarung ist der gegenseitige Austausch sicherheitsrelevanter Informationen zur Verifizierung im jeweiligen Aufgabenbereich sowie die Mithilfe in Bereichen der Gefahrenabwehr und Kriminalprävention". Auch die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern vereinbarte mit dem BDWS eine Zusammenarbeit.
Der Verschmelzungsprozess zwischen den privaten Sicherheitsdiensten und der Polizei ist in Gang gesetzt. Doch manch ein Skeptiker vertritt die Auffassung, der Informationsaustausch verlaufe sehr einseitig, weil in erster Linie die "Privaten" von den Partnerschaften profitieren. Ähnlich verhält es sich bei den privaten Fahndungsbüros. Bei einem Großteil der privaten Fahnder handelt es sich um ehemalige Polizeibeamte, die nun für Banken und Versicherungsgesellschaften arbeiten. Jan Philipp Reemtsma bediente sich nach seiner Entführung ebenfalls solch privater Fahnder, weil er offensichtlich erkannt hatte, dass die Polizei mit ihren Mitteln sehr schnell an Grenzen stößt, die private Fahnder aufgrund eines besseren finanziellen Backgrounds leichter umgehen können.
Die Kötter Unternehmensgruppe versucht die Verbindungen zu Polizei, Bundeswehr und Justiz durch einen Sicherheitsbeirat zu intensivieren. Geschäftsführer Friedrich P. Kötter möchte damit auf die "unverändert labile Sicherheitslage" reagieren. Mitglieder des Sicherheitsbeirates wurden der ehemalige (Polizei-)General a.D. Ulrich Wegener (ehemals Chef der GSG 9), Hubertus Grützner, Bundesvorsitzender des Bundesgrenzschutzverbandes in der GdP sowie der Erste Polizeihauptkommissar a.D. Klaus Homeyer. Ziel des Sicherheitsbeirates ist es zukünftig eine "möglichst reibungslose und vernetzte Zusammenarbeit öffentlicher und privater Sicherheitsdienstleistungen herbeizuführen".

Private Ermittler profitieren nach eigenen Angaben immer wieder von schlampiger Polizeiarbeit, die gerade bei den sogenannten Alltagsdelikten festzustellen sei. Geschädigte Unternehmen wenden sich an private Ermittler, ohne die Polizei einzuschalten, weil es letztendlich zwischen den Arbeitsweisen der polizeilichen und privaten Ermittler keine prinzipiellen Unterschiede gibt. Darüber hinaus sind die Interessenlagen von Geschädigten und der Polizei unterschiedlich. Der Polizei geht es in erster Linie um die Täterermittlung, während die Geschädigten in der Regel mehr Wert auf die Schadenswiedergutmachung legen.
Informationsdefizite brauchen private Ermittler nicht zu beklagen, da durch die Verbindungen der ehemaligen Polizeibeamten zu ihren Kollegen derartige Defizite aufgehoben werden können. In diesem Zusammenhang wird von einem "Old-Boy-Network" gesprochen. Lothar Mahlberg weist auf das Moonlighting hin, wenn nämlich polizeiliche Fahnder gegen Bezahlung einzelne Fahndungsaufgaben von ihren privaten Kollegen übernehmen. Hierbei kann sehr schnell die Grenze des legalen Informationsaustausches überschritten werden. Gleichzeitig wird damit aufgezeigt, wie zwingend eine gesetzliche Regelung privater Sicherheitsaufgaben ist. Dabei muss der Datenschutz sowie die öffentliche Kontrolle privater Sicherheitsunternahmen unabdingbar geregelt werden.

Thomas Brunst ist Vorstandsmitglied der BAG Kritischer PolizistInnen (Hamburger Signal) e.V.
Jürgen Korell ist Polizist und Mitautor des Buches Polizeiskandal - Skandalpolizei, Verlag Westfälisches Dampfboot


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