safer city Aktuelle Nachrichten vom 8.05.2000


von Thomas Brunst, (April/Mai 2000)

Private Sicherheitsdienste und Detektive

Erneuter Übergriff durch Hamburger S-Bahnwache
Im S-Bahnhof Diebsteich hat es am 19.03.2000 erneut einen Übergriff von Mitarbeitern der S-Bahnwache auf einen Schwarzafrikaner gegeben. Bereits im Herbst letzten Jahres gab es in Verbindung mit einem bekannt gewordenen Misshandlungsfall etliche Übergriffsvorwürfe gegen Mitarbeiter der S-Bahnwache. Im aktuellem Fall war ein Jugendlicher trotz gültiger Fahrkarte brutal von den "Schwarzen Sheriffs" aus der Bahn gezerrt worden, weil er möglicherweise Drogen dabei gehabt haben könnte. Ein Augenzeuge berichtete, dass sich bei der S-Bahnwache nichts geändert hat. (TAZ, 20.03.2000)

24-jähriger durch Security schwer verletzt
Bei einer Auseinandersetzung mit Angestellten einer Sicherheitsfirma wurde am Rosenmontag in Stolberg ein 24-jähriger schwer verletzt. Die Mutter des jungen Mannes erstattete Strafanzeige. Zeugenaussagen zu Folge versuchte der 24-jährige gegen 2.30 Uhr das Festzelt zu betreten, um seine Lederjacke zu holen. Daran wurde er jedoch von bisher unbekannten Mitarbeitern eines Sicherheitsdienstes gehindert. Nach Erkenntnissen der Polizei hat der Sicherheitsdienst mit Schlagstöcken auf den jungen Mann eingeschlagen. Dabei erlitt der 24-jährige erhebliche Kopfverletzungen. (Aachener Zeitung, 07.03.2000)

Iranischer Student durch Security schwer verletzt
Das Sicherheitspersonal einer Diskothek in Kastel steht unter Verdacht einen iranischen Studenten "krankenhausreif" geschlagen zu haben. Die polizeilichen Ermittlungen laufen. Der 29-jährige war mit dem Sicherheitsdienst der Diskothek in Streit geraten und des Hauses verwiesen worden. Unmittelbar danach hatten Zeugen beobachtet, wie in der Anna-Birle-Strasse ein Pkw neben dem Studenten hielt und die aus dem Fahrzeug ausgestiegenen Personen mit Schlagstöcken auf den geschädigten einschlugen. Auf den dunkeln Jacken der Schläger war der Schriftzug "SECURITY" zu lesen, gaben die Zeugen zu Protokoll. (Main-Rheiner, Wiesbadener Kurier, 25.04.2000)

Diskotheken-Security verurteilt
Zwei Sicherheitsangestellte der Diskothek "Charlys Fun Factory" (Achern) sind in zwei unterschiedlichen Fällen, die in der gleichen Nacht geschahen, schuldig gesprochen worden. Zuerst hatte Thorsten S. einem an der Tür abgewiesenen Gast das Nasenbein gebrochen, weil dieser es gewagt hatte nach dem Grund zu fragen. Drei Stunden später hatten S. und sein Kollege Claudius P. einen Gast hinaus begleitet, der in der Diskothek in einen Streit geraten war. Auf dem Weg zum Ausgang wurde das Opfer schwer misshandelt: Zeugen berichteten vor Gericht, S. und P. hätten auf den Mann eingetreten als dieser bereits am Boden lag. Der Geschädigte erlitt dabei Prellungen am ganzen Körper und eine Platzwunde am Kopf. U. a. wegen gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung und der Vorstrafen, die beide besaßen, wurde P. zu acht Monaten und S. zu zehn Monaten auf drei Jahre Bewährung verurteilt. Beide müssen ein Schmerzensgeld von 5.000 Mark an den Geschädigten zahlen. (Badener Zeitung, 27.04.2000)

Sicherheitsangestellter mit Vorstrafenregister
Wegen Körperverletzung angeklagt war vor dem Amtsgericht in Kemnath der 41-jährige Sicherheitsangestellte einer Diskothek. Er hatte im Zuge einer Auseinandersetzung einem Gast mit einer Reizgasflasche ins Gesicht gespritzt und beim Opfer eine Bindehautverletzung verursacht. Der leitende Oberstaatsanwalt forderte die Verhängung eines Ordnungsgeldes, das auf 300 Mark festgesetzt wurde. Das Bundeszentralregister förderte noch anderes zu Tage: 1994 hatte der Angeklagte gegen das Umsatzsteuergesetz verstoßen. Im gleichen Jahr war er angeklagt wegen Betrugs in elf Fällen, was ihm zwei Jahre Haft mit drei Jahren Bewährung einbrachte. Einem weiterem Betrugsfall aus dem Jahre 1998 folgte ein Jahr Freiheitsstrafe mit fünf Jahren Bewährung. 19 Tagessätze zu 40 Mark lautete das Urteil das im Rahmen eines Strafbefehlsverfahrens erging. Der Angeklagte sowie dessen Verteidigerin pflichteten diesem Verfahrensweg bei. (Amberger Zeitung, 02.03.2000)

Zukunft von ISO ungewiss
In Düsseldorf ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft gegen die ISO-Security der Düsseldorfer Rheinbahn (siehe auch Presseerklärung vom 23.3.2000). Ohne den Verfahrensausgang abzuwarten zieht die Bezirksregierung schon jetzt Konsequenzen: "Bis zur Klärung der Vorfälle ruhen die Zahlungen" aus dem Landesprogramm Sicherheit und Service im öffentlichen Nahverkehr. Die nächste 200.000-Mark-Rate aus dem Millionen-Programm wird nicht überwiesen, bestätigte eine Sprecherin der Bezirksregierung. Dies sei im Benehmen mit dem Rheinbahn-Vorstand beschlossen worden. Die Bezirksregierung hatte der Rheinbahn eine Erklärungsfrist gesetzt. Danach sollte das Unternehmen bis zum 17. April unter anderem die Qualifikationsnachweise der 30 im Dienste der Rheinbahn stehenden ISO-Leute vorlegen. Zur Zeit fehlen noch Nachweise von fünf Mitarbeitern. Zu den laufenden Ermittlungen gegen die ISO teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass noch keine Beweise vorliegen und Anzeigen gegen Sicherheitspersonal keine Seltenheit sind. FDP-Ratsherr Manfred Neuenhaus begrüßte das Vorgehen der Bezirksregierung als "klares Signal". (Rheinische Post, 27.04.2000)

Mehr Informationen unter: http://www.zakk.de/fiftyfifty/sheriff.htm

Diebstahl statt Objektschutz
Um die schnelle Mark nebenbei zu machen, klauten die Wachmänner Mike R. und Ralf O. (beide 31) wie die Raben. Ihren Nachtdienst in einem Düsseldorfer Telekommunikations-Unternehmen nutzten sie dazu aus, um Handys, Notebooks (8000 Mark pro Stück), Laptops, Bügeleisen und Verzehrgutscheine eines Steakhauses bei Seite zu schaffen. Dabei langte R. in der Zeit von Januar '97 bis September '98 gleich 30 mal hin. Ca. 20.000 Mark Schulden und seine Kokainsucht gab er als Motiv an. R. zeigte sich dann auch voll geständig. O. hatte nach eigenen Angaben 11 mal gestohlen und die Sachen privat genutzt. Beide erhielten Freiheitsstrafen auf Bewährung: R. zwei Jahre und O. ein Jahr.

SECURITAS sieht rosigen Zeiten entgegen
Der Sicherheits-Dienstleister SECURITAS will in Düsseldorf ein "Haus der Sicherheit" errichten. Das Bauprojekt soll in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Satoja Invest entstehen und über 40 Mio. Mark kosten. Eine Notrufzentrale, von der aus bundesweit mehr als 20.000 Alarmanlagen betreut und die Einsätze von 1.000 Mitarbeitern in der Region Düsseldorf koordiniert werden, bildet das Kernstück. (Westdeutsche Zeitung, 03.03.2000)

Privatschnüffler gegen unregistrierte Hunde
Die Stadt Neuss will ein externes Unternehmen damit beauftragen "illegale" Hunde aufzuspüren. 30 Personen sollen in einem Zeitraum von zwei bis drei Monaten von Haustür zu Haustür ziehen und durch Befragungen feststellen, ob in einem Haushalt zusätzlich ein Vierbeiner wohnt, für den keine Hundesteuer gezahlt wird. Die "Detektive" müssen sich ausweisen und dürfen die Wohnung nicht betreten. Trotzdem soll einem Bellen hinter einer Tür nachgegangen werden. Stadtkämmerer Klaus Gravemann erklärt dazu, dass ein unregistrierter Hund kein Kavaliersdelikt, sondern ein Steuerdelikt ist. (Westdeutsche Zeitung, 03.03.2000)

"Sheriffs" im Kurpark
Der Kurpark in Bad Schwalbach soll in der Zeit von April bis August von einem privaten Sicherheitsdienst überwacht werden. Dies beschloss der Magistrat zusammen mit der Kurverwaltung. Wie Bürgermeister Günther Janisch (CDU) berichtete, sollen die Sicherheitsleute darüber hinaus auch den Bereich um das Jugendzentrum, die Skaterbahn und den Sportplatz regelmäßig kontrollieren. Die entstehenden Kosten in Höhe von ca. 20.000 Mark teilen sich die Stadt und die Kurverwaltung. (Main-Rheiner, 02.03.2000)

Private im Auftrag der Stadt?
In Salzgitter laufen Überlegungen einen privaten Sicherheitsdienst zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu beauftragen. So sollen unter anderem mit den im Haushalt 2000 eingestellten Mitteln für mehr Sicherheit und Ordnung in Höhe von 50.000 Mark entweder das Personal des Ordnungsamtes oder ein privater Sicherheitsdienst zur Durchsetzung der Stadtsatzung eingesetzt werden. Wie wir bereits in den SAFERCITY-Nachrichten Jan./Feb. 2000 berichteten existierten dererlei Pläne auch in Northeim. Aus Gründen der rechtlich ungeklärten Verhältnisse untersagte das niedersächsische Innenministerium aber der Stadt dieses Vorhaben. (Braunschweiger Zeitung, 14.03.2000)

Sicherheitsdienst gegen Camper
Aus Angst vor wilden Campern will die Stadt Beucha ein privates Sicherheitsunternehmen engagieren, das den Autobahnsee bestreift. Von Mai bis September dieses Jahres will die Stadt die Dienstleistung in Anspruch nehmen. (Leipziger Volkszeitung, 16.04.2000)

Sicherheitsdienst fahndet nach Schwarzarbeitern
Auf einer Berliner Grossbaustelle ist der Sicherheitsdienst nicht nur mit der Sicherung (unbefugtes Betreten, Diebstahl) der Baustelle beauftragt: Seit kurzem wird auch das Personal der einzelnen Firmen auf Schwarzarbeiter kontrolliert. Die Registrierung ausländischer Arbeitnehmer mit Personalausweis und Versicherungsnachweis sowie die Speicherung dieser Personaldaten in der EDV des Sicherheitsdienstes sollen dafür notwendig sein. Ein Baustellenausweis kostet bis zu 10 Mark. Wird ein Arbeiter vom Sicherheitsdienst ohne ihn angetroffen, ist ein Ordnungsgeld von 50 Mark fällig. Zum Vergleich: Trifft die Polizei jemanden ohne Personalausweis an, kann ein Ordnungsgeld erhoben werden, welches nicht höher liegt als 10% des o. g. Betrags. (Hannoversche Allgemeine 07.03.2000)

SPD gegen Schwarze Sheriffs
Die SPD hat sich im Wahlkampf zu den kommenden Landtagswahlen in NRW gegen "selbsternannte Schwarze Sheriffs" ausgesprochen. Aus dem SPD-Wahlprogramm geht auch hervor, dass für eine Zusammenarbeit mit der Polizei klare gesetzliche Regelungen nötig sind. (Kölner Stadt-Anzeiger, 26.04.2000)

"Keine Sonderrechte für Schwarze Sheriffs"
So titelt die TAZ-Hamburg in einer ihrer jüngsten Ausgaben. Anhand von zwei Beispielen wird beschrieben, wie schnell Private ihre Kompetenzen überschreiten. 1. Beispiel: Das Management eines Citycenters wollte die streikende Belegschaft mittels ihres Sicherheitsdienstes vor die Tür setzen. Dieses Vorhaben erwies sich als unrechtmässig, weil Streikrecht Hausrecht bricht. 2. Beispiel: Die Mitarbeiter der Bahnhofsgesellschaft wurden von einem Bundesbahn-Gewerkschafter erwischt, als sie den Reisepass einer Ausländerin kontrollierten. Der Gewerkschafter wies den Ordnungsdienst mit deutlichen Worten in die Schranken. (TAZ-Hamburg, 15.04.2000)

Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht es als unzulässig an, dass der Eigentümer eines Hauses den Gehweg von einem Sicherheitsdienst freihalten lässt (AZ: V Zr. 39/99 vom 07.04.2000). Im vorliegenden Fall hatte der Nachbar eines Frankfurter Drogenhilfecafes einen privaten Sicherheitsdienst beauftragt den Gehweg von Menschenansammlungen freizuhalten bzw. diese zu zerstreuen. Das Oberlandesgericht hatte diese Vorgehensweise zuvor als zulässig erklärt. Das BGH begründete seine Entscheidung damit, dass private Sicherheitsdienste keine Befugnisse hätten. (Frankfurter Rundschau, 09.04.2000)

Mehr Befugnisse für Private in der Schweiz
Immer wieder interessant sind die Entwicklungen des privaten Sicherheitsgewerbes in der Schweiz: Dort genießt die SECURITAS schon einmal den Status einer staatlichen Institution, aus ihren Mitarbeitern werden in der Presse schnell "SECURITAS-Beamte". Neu ist, wie in einem Zeitungsartikel erstmals geschrieben wurde, dass die SECURITAS-Angestellten auf dem Matthäus-Kirchplatz in Basel ein so genanntes "Wegweisungsrecht" haben. Sie dürfen Personen bitten den Platz zu verlassen. Bei einem Nichtbefolgen der Anweisung muss jedoch die Polizei zu Hilfe gezogen werden. Der Sicherheitsdienst nimmt auf dem Platz kein Hausrecht war! (Badische Zeitung, 05.04.2000)

DPolG gegen Privatisierung von Polizeiaufgaben
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat sich strikt gegen die Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf Privatunternehmen ausgesprochen. Dagegen sprechen schon verfassungsrechtliche Gründe, da nach Art. 33 Abs. 4 GG hoheitliche Aufgaben grundsätzlich Angehörigen des öffentlichen Dienstes vorbehalten sind. (www.dpolg.de, Positionen)

Interpol-Beamter verkauft Daten an Privatdetektive
Im großen Stil hat ein Beamter aus dem österreichischen Innenministerium (Abt. II/10) mehrere Jahre lang mit personenbezogenen Daten "gedealt". Er versorgte acht Detektive mit Informationen aus dem Zentralmelderegister, mit Kfz-Daten sowie Abfrageergebnissen aus dem EKIS (elektronisches kriminalpolizeiliches Informationssystem). Von seinen Kunden verlangte der staatliche Informant dafür Geldbeträge zwischen 500 und 600 Schilling. Als Grund für ihre Anfragen gaben die Detektive an, dass sie manche Informationen legal nicht bekämen oder die Beantragung dieser Auskünfte auf dem regulären Weg zu viel Zeit in Anspruch nehmen würde. Der Nebenverdienst des Interpol-Beamten wird auf ca. 780.000 Schilling geschätzt. Der Prozess läuft vor dem Wiener Landgericht. Den Angeklagten droht bis zu fünf Jahren Haft. (Der Kurier, 20.03.2000)

Anti-Klau-Allianz in Berlin
In Berlin hat der Einzelhandel dem "Volkssport Klauen" den Kampf angesagt. Weil Ladendiebe allein in Berlin 140 Mio. Mark Schaden anrichten sollen, haben sich sieben Branchen, darunter Gartencenter, Zoofachgeschäfte, Drogerien und Baumärkte zur Anti-Klau-Allianz "Securi-Club" zusammengeschlossen. Mit hightech und Detektiven sagen ihre Mitglieder den Dieben den Kampf an. Industrie- und Handelskammer sowie Einzelhandelsverband schärfen Verkäufern in Kursen Wachsamkeit ein. Firmen setzen neuerdings Testdiebe ein, um die Wachsamkeit ihres Personals zu prüfen. (Der Tagesspiegel, 05.04.2000)

 

Videoüberwachung

Staatliche Videoüberwachung unbedenklich?
In NRW ist der Landtag derzeit damit beschäftigt die Kriterien zur Videoüberwachung durch die Polizei in einem Gesetz zu fixieren. Danach soll an Orten mit hoher Kriminalität der Einsatz von Kameras erlaubt sein. Der Duisburger Polizei z.B. fällt aber in ihrer Stadt kein Ort ein, der diesen Technikeinsatz rechtfertigt. Dem Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Reiner Wendt, ärgert dies und auch die Tatsache, dass viele Bürger einer staatlichen Videoüberwachung misstrauen. Es könne nicht sein, dass bei der Überwachung durch die Polizei strenge Kriterien angelegt werden, während private Sicherheitsunternehmen quasi frei schalten und walten könnten. Die Polizei habe gar kein Interesse die Bürger des Landes auszuspionieren. Ob man das für jeden privaten Sicherheitsdienst auch behaupten könne, sei fraglich. Aus England seien etliche Fälle bekannt, in denen auf öffentlichen Flächen von privaten Unternehmen erstelltes Videomaterial missbraucht wurde. "Und auch hier bei uns kann derzeit niemand verhindern, dass dubiose Bewachungsfirmen mit den Ergebnissen ihrer Bespitzelung bei Privatsendern Kasse machen", so Wendt. (Rheinische Post, 15.04.2000)

Datenschützer gegen Videoüberwachung
Datenschützer sehen mit Sorge auf den Einsatz von Videokameras im öffentlichen Raum sowie auf die Überwachung der Telekommunikation. Nach Auffassung der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern gefährden beide Überwachungsarten im zunehmenden Masse die Privatsphäre der Bürger. Zu diesem Ergebnis kamen die Datenschützer auf ihrer 59. Konferenz in Hannover. Sie forderten gesetzliche Regelungen für beide Bereiche. Gerade bei der Videoüberwachung geraten viele unverdächtige Personen ins Blickfeld der Kameras - das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird verletzt. Die zunehmende Videoüberwachung beeinträchtige die grundrechtlich garantierten Entfaltungsmöglichkeiten und das gesellschaftliche Klima eines demokratischen Gemeinwesens insgesamt. "Unsere Sorge ist, dass in der Bundesrepublik eine Überwachungs-Infrastruktur entsteht", sagte der niedersächsische Datenschutzbeauftragte Burckhard Nedden. Die Konferenz verlangte daher, im Bundes- und in den Landesdatenschutzgesetzen die Videoüberwachung restriktiv neu zu regeln. Sie müsse einer strengen Zweckbindung und einer Vorabkontrolle der Datenschutzbeauftragten unterliegen. In das Strafgesetzbuch wollen die Datenschützer einen Tatbestand "Missbrauch der Videoüberwachung" aufgenommen sehen, der durch eine entsprechende Strafandrohung abschreckende Wirkung entfaltet. Zu der von der Union geforderten flächendeckenden Videoüberwachung kommt auch Kritik aus dem Regierungslager. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, sprach von einem "orwellschen Horrorszenario". Eine derartige Kontrolle sei "nicht nur rechtsstaatlich und datenschutzrechtlich bedenklich, sondern auch kriminalpolitisch völlig nutzlos". (TAZ, 16.03.2000)

Videoüberwachung in Bremen
In Bremen befürchten Datenschützer eine "Überwachungsinfrastruktur": Taxen sollen mit Videokameras ausgestattet werden, und die GEWOBA (Wohnungsbaugesellschaft) will "Problem-Wohnblocks" mit Kameras überwachen. Auch die Polizei möchte eine Kameraüberwachung des Sielwall-Ecks und des Bahnhofsvorplatzes. In der Novelle des Bremischen Polizeigesetzes ist die Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten vorgesehen. Gründe gegen eine Videoüberwachung nennt Sven Holst, Stellvertreter des Bremer Datenschutzbeauftragten. "Zunächst mal wird in die Grundrechte eingegriffen, das muss man sehen", so Holst. Während der Datenschützer eine flächendeckende Videoüberwachung für grundgesetzwidrig hält, ist für ihn eine - "präventive" - Beäugung von Kriminalitätschwerpunkten unter bestimmten Voraussetzungen akzeptabel. Der Bremer Rechtsanwalt Rolf Gössner erkennt hier jedoch eine Fehleinschätzung: Da die Videokameras Kriminalität nicht verhindern, sondern lediglich verdrängen würden, gerate eine verhängnisvolle Kettenreaktion in Gang: Früher oder später müssten neue Bereiche observiert werden - bis sich die ganze Stadt im Fokus der Kameras befinde, meint Gössner. (TAZ, 17.04.2000)

CDU beobachtet SPD
In Berlin setzt die CDU die SPD in puncto Videoüberwachung unter Druck: "Die SPD wird sich beim Thema Videoüberwachung bewegen müssen", meint der innenpolitische Sprecher der CDU, Roland Gewalt. Nach Plänen der CDU sollen das Kottbusser Tor und weitere 30 "gefährliche Orte" mittels Video überwacht werden. Doch die Berliner SPD will hart bleiben. Schon einmal hat sie in den Koalitionsverhandlungen Videoüberwachungen verhindern können - bis heute liegen seitens der CDU keine neuen Vorschläge auf dem Tisch. "Aber wenn Herr Gewalt unbedingt will, schenken wir ihm eine Videokamera zu Weihnachten", sagt Hans-Georg Lorenz (SPD). Kritiker meinen, dass auf das "hart bleiben" der Berliner SPD kein Verlass ist: Schleierfahndung und freiwillige Polizeireserve wurden von den Berliner Genossen auch erst abgelehnt, dann mitgetragen. (TAZ, 18.03.2000)

Berliner Datenschutzbeauftragter kritisiert Videoüberwachung
In seinem Jahresbericht 1999 kritisiert der Berliner Datenschutzbeauftragte, Dr. Hansjürgen Garstka, die im vergangenen Jahr zwischen der CDU und der SPD vereinbarte Kriminalitätsbekämpfung per Videoüberwachung. Nach seiner Auffassung dürfe der Einsatz der Videotechnik lediglich der Beobachtung von Räumen dienen, die ebenso gut von einem Polizisten oder Kaufhausdetektiv beobachtet werden können. Insoweit stelle die Kamera lediglich eine Verlängerung des menschlichen Auges dar. Bereits eine verdeckte Videoüberwachung sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und müsse durch entsprechende Hinweisschilder über den Kameraeinsatz bekannt gemacht werden. Für die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume sieht das künftige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eine Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung vor, soweit diese zur Wahrnehmung des Hausrechts oder zur Erfüllung eigener Geschäftszwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen einer betroffenen Person überwiegen. Wenn es zum Erreichen des verfolgten Zweckes erforderlich ist, soll auch eine Speicherung zulässig sein. "Eine flächendeckende Videoüberwachung öffentlicher Räume darf es nicht geben. Der Gesetzgeber muss Kriterien für den Videoeinsatz festlegen", fordert Garstka. (Junge Welt, 03.03.2000)

GdP warnt vor einer flächendeckenden Videoüberwachung in Hamburg
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) im Landesbezirk Hamburg "lehnt eine flächendeckende Videoüberwachung auf öffentlichen Wegen und Plätzen ab." "Eine Videoüberwachung ohne einen entsprechenden Personaleinsatz gaukelt der Bevölkerung nur eine vermeintliche Sicherheit vor", stellt der Landesvorsitzende der GdP Hamburg, Konrad Freiberg fest. (PE des GdP-Landesbeziks Hamburg, 27.03.2000)

 

Bundesgrenzschutz

Amoklauf mit Dienstwaffe - Staatsschutz ermittelt
Ein 29-jähriger Beamter des Bundesgrenzschutzes hat mit seiner Dienstwaffe (Typ Sig Sauer, P6) in einem Lokal in Neukölln herumgeschossen. Das Lokal hatte der angetrunkene Beamte gegen 2.45 Uhr betreten und ein Bier bestellt. Plötzlich zog er seine Waffe und schoss auf die Gäste - ein Libanese wurde dabei verletzt. Vorher soll der Mann ausländerfeindliche Parolen gegrölt haben. Der Staatsschutz - zuständig für rechtsextremistische und ausländerfeindliche Straftaten - ermittelt. Später stellte sich heraus, dass der Beamte zuvor auf der Strasse in ein Fenster im zweiten Stock eines Hauses geschossen hatte. Die Wohnungsinhaberin wurde dabei durch Glassplitter am Hals verletzt. Dem Beamten können schwere Körperverletzung und versuchter Totschlag vorgeworfen werden. (Berliner Morgenpost, Berliner Zeitung, 06.03.2000)

BGS-Beamter entlassen
Nach Schüssen mit seiner Dienstwaffe in einem Lokal in Neukölln wurde ein Beamter des Bundesgrenzschutzes umgehend aus dem Dienst entlassen. Er hat keine Ansprüche auf Dienstbezüge. (TAZ, 07.04.2000)

Misshandlungsvorwürfe gegen BGS Beamten
In Hagen hat eine 29-jährige Frau aus Guinea schwere Vorwürfe gegen einen Beamten des BGS erhoben. Anfang März habe er ihr, die damals schwanger war, im Hagener Hauptbahnhof Verletzungen an Oberarm, Bauchdecke und Schädel zugefügt. Nun wird die Angelegenheit von der Staatsanwaltschaft überprüft. Fatoumata Traore war mit der Bahn von Köln nach Hagen unterwegs. Bei einer Fahrkartenkontrolle hatten die Zugbegleiterinnen Zweifel an der Echtheit ihres Reisepasses, den sie zusammen mit der Bahn-Card vorzeigen musste. Dann sollen die Kontrolleurinnen sie geschlagen und an der Kleidung gerissen haben. Im Hagener Bahnhof wurde die Bahnpolizei verständigt. Einem älteren BGS-Beamten wirft die Frau folgendes vor: Er habe ihr den Arm umgedreht, sie beleidigt und an den Haaren gezogen. Zudem soll sie auf den Boden gestossen, dort geschlagen und in den Bauch getreten worden sein. Über ihren Anwalt erstattete die Frau Anzeige. Dieser legte sie ein Attest bei, in dem von Prellungen an Schädel, Bauchdecke und Oberarm die Rede ist. "Eine große Menschenmenge hat den Vorfall am Abend des 9. März beobachtet", so Anwalt Hinz, "wir suchen unabhängige Zeugen." (Westfählische Rundschau,19.04.2000)

(...)Die Bahnhöfe der Großstädte sind Treffpunkte von Menschen verschiedenster Nationalitäten. Und der BGS sieht hier eine Spielwiese seiner rassistisch motivierten Beamten.
Am 19. Dezember 1994 kam der farbige US-Bürger Darrel Wayne C. aus Amsterdam in Köln an. Der US-amerikanische Drehbuchautor wollte für einen Film in Köln recherchieren. Im Kölner Hauptbahnhof wurde er von BGS-Beamten grundlos kontrolliert, wohl weil sie einen "bestimmten Erfahrungsschatz" haben, so der stellvertretende Leiter der Wache. C. hatte seinen Paß in Amsterdam versehentlich liegengelassen, wurde auf die BGS-Wache verbracht, mußte sich ausziehen, sich wie auch sein Gepäck durchsuchen lassen und die Zeit bis zum nächsten Tag in einer der Zellen verbringen. Anschließend wurde er der Polizei überstellt. C. nach seiner Freilassung: "Ich kam mir vor wie ein Tier. Den Aufenthalt in Köln kann ich nicht mehr genießen."

Doch er hatte noch "Glück" beim Kölner BGS. M.M., deutscher Staatsbürger mit kurdischer Herkunft, wurde am 20. März 1996 erst beschimpft: "Du Scheißkurde, du Kurdenschwein, die Kurden müssen wir alle abschieben, ich schlage dir die Zähne ein, du kriegst eins in die Visage". Danach wurde er in den Magen geschlagen, sein Kopf wurde auf eine Schreibmaschine und dann auf den Tisch gestoßen, auf dem Boden liegend bekam er Tritte an Kopf und Körper.

Am schlimmsten traf es am 26. Mai 1997, auch wieder in Köln, den farbigen amerikanischen Footballspieler C.P. Nach einem Disput mit einem IC-Schaffner (C.P. saß in der falschen Wagenklasse) wurde er von BGS-Leuten in Empfang genommen.
Auszug aus seinem Gedächtnisprotokoll, das einen Tag später angefertigt wurde: "Vier Beamte schlugen brutal auf mich ein, drehten mir die Arme auf den Rücken und legten mir Handschellen an. Ich wurde als Scheißnigger beschimpft. Ich wurde zur Wachstelle gedrängt und dort im Büro von diesen vier Polizisten und einem zusätzlichen Riesenkerl weiter mit äußerster Brutalität getreten, geschlagen, verhöhnt und als Nigger beschimpft. Alle hatten Blut an ihren Uniformen, der ganze Raum war mit meinem Blut beschmiert, und obwohl ich gefesselt und blutend auf dem Boden lag, tobten sich diese fünf Beamten an mir aus." Nach etwa zwei Stunden erschien ein Arzt, nicht, um C.P. medizinisch zu betreuen, sondern nur um einen Alkohol- und Drogentest zu machen. In allen diesen Fällen lagen keine Gründe für eine Festnahme vor und schon gar nicht für eine Behandlung, die an Foltermethoden erinnert.(...)

(Auszug aus einem Artikel der Jungen Welt, www.jungewelt.de vom 20.05.98)

Grenzschützer arbeitete für Marlboro-Mafia
Mit sechs Jahren Haft für einen Ex-BGS-Beamten endete das Verfahren vor der grossen Strafkammer 18a in Hamburg. Der BGS-Beamte liess sich nach Feierabend mit einer international operierenden Schmugglerbande ein und arbeitete sich hoch. Er wurde "Hamburger Stadthalter" der Bosse aus Litauen. Als Mittelsmann köderte er Kriminelle, die dann Scheinfirmen für ihn gründeten. An ihre Adresse schickte die Marlboro-Mafia ihre heisse Ware, und das meist über Hamburg. B. spielte eine gewichtige Rolle, wobei ihm sein Grenzschützer-Job zugute kam. (Hamburger Morgenpost, 26.04.2000)

BGS Drogenkartell
Zwei BGS-Beamte sind zu Haftstrafen von sechs Jahren und drei Monaten sowie vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Sie verloren ausserdem Ihren Beamtenstatus. Die beiden Brüder waren den Drogenfahndern im August letzten Jahres ins Netz gegangen, nachdem sie eine Kokainlieferung aus Venezuela in einem Koffer durch die Zollkontrolle am Frankfurter Flughafen geschleust hatten. Dafür sollten sie mit 66.000 Mark entlohnt werden. In seinem Urteil berücksichtigte das Frankfurter Landgericht bei dem älteren Bruder noch einen früheren Fall von Beteiligung am Drogenschmuggel. Der Fall hatte umfangreiche Ermittlungen gegen andere BGS-Beamte ausgelöst. Insgesamt wurden seinerzeit 35 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Gegen einen Beamten ist bereits Klage erhoben worden, in zwei weiteren Fällen ist mit einer Klageerhebung zu rechnen. (Frankfurter Rundschau, 04.03.2000)

Land kämpft um Sicherheitsnetz
In Stuttgart sollen die gemeinsamen Innenstadt-Streifen von Polizei und BGS spärlicher werden. Dies hat nun zu höchst diplomatischen Verwicklungen geführt. Der Präsident des BGS-Präsidiums Süd in München, Karl-Heinz Horndasch, wird nun im baden-württembergischen Innenministerium vorstellig werden. Berichten zu Folge soll sich Landespolizeipräsident Erwin Hetger massiv beim Bundesinnenministerium beschwert haben. Auslöser des Streits war die Formulierung, dass Grenzschutzkräfte "flexibel und Lagebild-orientiert" eingesetzt werden sollen. "Wir akzeptieren nicht, dass das Grenzschutzamt die gemeinsamen Streifen nur noch gelegentlich mit eigenen Leuten über Wasser hält", so Hetger. Dies möchte er sich schriftlich belegen lassen. (Sindelfinger Zeitung, 08.04.2000)

Gemeinsam gegen Gauner
In Heidelberg wollen Polizei und Bundesgrenzschutz mit der "Kooperationspartnerschaft Heidelberger Hauptbahnhof" die Sicherheit der Bahnreisenden in der Neckarstadt verbessern. Geplant sind unter anderem Infostände zu Fahrrad- und Taschendiebstählen. Bei einer gemeinsamen Aktion wurden mitte vergangener Woche 330 Verdächtige kontrolliert. Davon wurde ein Mann mit Haftbefehl gesucht, zwei wurden wegen Fahrraddiebstahls vorläufig Festgenommen. (Rhein-Neckar-Zeitung, 19.04.2000)

Bund wundert sich über Werthebach
Das Bundesinnenministerium zeigt sich "verwundert" über den Vorschlag von Innensenator Eckart Wethebach (CDU), zum Abbau der vielen Überstunden bei der Berliner Polizei den Bundesgrenzschutz heranzuziehen. Innenstaatssekretär Claus Henning Schapper stellte klar, dass BGS-Kräfte nicht vorgehalten werden, um "Überstunden in der Berliner Polizei zu kompensieren". (TAZ, 07.03.2000)


Graffiti und Erwerbslose

Kripogewerkschaft für Graffitikunst
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat Graffiti-Sprayer ermuntert Parteistellen von SPD und Bündnisgrünen zu besprühen. Auch die Privathäuser von Abgeordneten böten sich zur "Verschönerung" an, erklärte der stellvertretende BDK-Vorsitzende, Holger Bernsee. Auf diese Weise könnten sich die Sprayer dafür bedanken, dass ihre Graffiti auch künftig keine strafrechtliche Sachbeschädigung darstellt, sofern durch sie keine "Substanzverletzung" verursacht wird. (TAZ, 31.03.2000)

Berliner CDU mag keine Graffiti-Sprayer
In Berlin ist die Weigerung der rot-grünen Koalition, die Strafen für Graffiti-Sprayer zu verschärfen, bei Berlins regierendem Bürgermeister Eberhard Diepgen auf scharfe Kritik gestoßen. Der Bürgermeister sprach von einem verheerenden Signal. Für "Schmierfinken" gäbe es auch weiterhin ein gesetzliches Schlupfloch. "Die CDU duldet keine rechtsfreien Räume für Chaoten", sagte der CDU-Rechtsexperte Herbert Helmrich. Dagegen hatte die SPD im Bundestag argumentiert, das beschmieren von Wänden und Zügen könne nicht durch "unbestimmte Rechtsbegriffe" eingedämmt werden. Zivilrechtlich seien die meist jugendlichen Sprayer bereits haftbar. (Süddeutsche Zeitung, 25.03.2000)

Arbeitslosenticket gefordert
"Für ein Arbeitslosenticket", dies forderten Erwerbslosengruppen, -initiativen und der DGB Mitte März auf einer Kundgebung vor dem Tagungsort des VBB Aufsichtsrates in Berlin. Weil einige Erwerbslose die Fahrpreise schon jetzt nicht zahlen könnten, müsse ein bezahlbares Arbeitslosenticket sofort eingeführt werden. Hausarrest oder Schwarzfahren seien die einzigen Alternativen. Das Ticket sollte mit 40 Mark bezahlbar sein. Bereits 75.000 Bürgerinnen und Bürger haben die Aktion mit ihrer Unterschrift unterstützt. (Berliner Kurier, 18.03.2000)


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