Aktuelle Nachrichten vom 8.05.2000Private Sicherheitsdienste und Detektive
Erneuter Übergriff durch Hamburger S-Bahnwache
Im S-Bahnhof Diebsteich hat es am 19.03.2000 erneut einen Übergriff von Mitarbeitern
der S-Bahnwache auf einen Schwarzafrikaner gegeben. Bereits im Herbst letzten
Jahres gab es in Verbindung mit einem bekannt gewordenen Misshandlungsfall etliche
Übergriffsvorwürfe gegen Mitarbeiter der S-Bahnwache. Im aktuellem Fall war
ein Jugendlicher trotz gültiger Fahrkarte brutal von den "Schwarzen Sheriffs"
aus der Bahn gezerrt worden, weil er möglicherweise Drogen dabei gehabt haben
könnte. Ein Augenzeuge berichtete, dass sich bei der S-Bahnwache nichts geändert
hat. (TAZ, 20.03.2000)
24-jähriger durch Security schwer verletzt
Bei einer Auseinandersetzung mit Angestellten einer Sicherheitsfirma wurde am
Rosenmontag in Stolberg ein 24-jähriger schwer verletzt. Die Mutter des jungen
Mannes erstattete Strafanzeige. Zeugenaussagen zu Folge versuchte der 24-jährige
gegen 2.30 Uhr das Festzelt zu betreten, um seine Lederjacke zu holen. Daran
wurde er jedoch von bisher unbekannten Mitarbeitern eines Sicherheitsdienstes
gehindert. Nach Erkenntnissen der Polizei hat der Sicherheitsdienst mit Schlagstöcken
auf den jungen Mann eingeschlagen. Dabei erlitt der 24-jährige erhebliche Kopfverletzungen.
(Aachener Zeitung, 07.03.2000)
Iranischer Student durch Security schwer verletzt
Das Sicherheitspersonal einer Diskothek in Kastel steht unter Verdacht einen
iranischen Studenten "krankenhausreif" geschlagen zu haben. Die polizeilichen
Ermittlungen laufen. Der 29-jährige war mit dem Sicherheitsdienst der Diskothek
in Streit geraten und des Hauses verwiesen worden. Unmittelbar danach hatten
Zeugen beobachtet, wie in der Anna-Birle-Strasse ein Pkw neben dem Studenten
hielt und die aus dem Fahrzeug ausgestiegenen Personen mit Schlagstöcken auf
den geschädigten einschlugen. Auf den dunkeln Jacken der Schläger war der Schriftzug
"SECURITY" zu lesen, gaben die Zeugen zu Protokoll. (Main-Rheiner, Wiesbadener
Kurier, 25.04.2000)
Diskotheken-Security verurteilt
Zwei Sicherheitsangestellte der Diskothek "Charlys Fun Factory" (Achern) sind
in zwei unterschiedlichen Fällen, die in der gleichen Nacht geschahen, schuldig
gesprochen worden. Zuerst hatte Thorsten S. einem an der Tür abgewiesenen Gast
das Nasenbein gebrochen, weil dieser es gewagt hatte nach dem Grund zu fragen.
Drei Stunden später hatten S. und sein Kollege Claudius P. einen Gast hinaus
begleitet, der in der Diskothek in einen Streit geraten war. Auf dem Weg zum
Ausgang wurde das Opfer schwer misshandelt: Zeugen berichteten vor Gericht,
S. und P. hätten auf den Mann eingetreten als dieser bereits am Boden lag. Der
Geschädigte erlitt dabei Prellungen am ganzen Körper und eine Platzwunde am
Kopf. U. a. wegen gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung und der Vorstrafen,
die beide besaßen, wurde P. zu acht Monaten und S. zu zehn Monaten auf drei
Jahre Bewährung verurteilt. Beide müssen ein Schmerzensgeld von 5.000 Mark an
den Geschädigten zahlen. (Badener Zeitung, 27.04.2000)
Sicherheitsangestellter mit Vorstrafenregister
Wegen Körperverletzung angeklagt war vor dem Amtsgericht in Kemnath der 41-jährige
Sicherheitsangestellte einer Diskothek. Er hatte im Zuge einer Auseinandersetzung
einem Gast mit einer Reizgasflasche ins Gesicht gespritzt und beim Opfer eine
Bindehautverletzung verursacht. Der leitende Oberstaatsanwalt forderte die Verhängung
eines Ordnungsgeldes, das auf 300 Mark festgesetzt wurde. Das Bundeszentralregister
förderte noch anderes zu Tage: 1994 hatte der Angeklagte gegen das Umsatzsteuergesetz
verstoßen. Im gleichen Jahr war er angeklagt wegen Betrugs in elf Fällen, was
ihm zwei Jahre Haft mit drei Jahren Bewährung einbrachte. Einem weiterem Betrugsfall
aus dem Jahre 1998 folgte ein Jahr Freiheitsstrafe mit fünf Jahren Bewährung.
19 Tagessätze zu 40 Mark lautete das Urteil das im Rahmen eines Strafbefehlsverfahrens
erging. Der Angeklagte sowie dessen Verteidigerin pflichteten diesem Verfahrensweg
bei. (Amberger Zeitung, 02.03.2000)
Zukunft von ISO ungewiss
In Düsseldorf ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft gegen die ISO-Security
der Düsseldorfer Rheinbahn (siehe auch Presseerklärung
vom 23.3.2000). Ohne den Verfahrensausgang abzuwarten zieht die Bezirksregierung
schon jetzt Konsequenzen: "Bis zur Klärung der Vorfälle ruhen die Zahlungen"
aus dem Landesprogramm Sicherheit und Service im öffentlichen Nahverkehr. Die
nächste 200.000-Mark-Rate aus dem Millionen-Programm wird nicht überwiesen,
bestätigte eine Sprecherin der Bezirksregierung. Dies sei im Benehmen mit dem
Rheinbahn-Vorstand beschlossen worden. Die Bezirksregierung hatte der Rheinbahn
eine Erklärungsfrist gesetzt. Danach sollte das Unternehmen bis zum 17. April
unter anderem die Qualifikationsnachweise der 30 im Dienste der Rheinbahn stehenden
ISO-Leute vorlegen. Zur Zeit fehlen noch Nachweise von fünf Mitarbeitern. Zu
den laufenden Ermittlungen gegen die ISO teilte die Staatsanwaltschaft mit,
dass noch keine Beweise vorliegen und Anzeigen gegen Sicherheitspersonal keine
Seltenheit sind. FDP-Ratsherr Manfred Neuenhaus begrüßte das Vorgehen der Bezirksregierung
als "klares Signal". (Rheinische Post, 27.04.2000)
Mehr Informationen unter: http://www.zakk.de/fiftyfifty/sheriff.htm
Diebstahl statt Objektschutz
Um die schnelle Mark nebenbei zu machen, klauten die Wachmänner Mike R. und
Ralf O. (beide 31) wie die Raben. Ihren Nachtdienst in einem Düsseldorfer Telekommunikations-Unternehmen
nutzten sie dazu aus, um Handys, Notebooks (8000 Mark pro Stück), Laptops, Bügeleisen
und Verzehrgutscheine eines Steakhauses bei Seite zu schaffen. Dabei langte
R. in der Zeit von Januar '97 bis September '98 gleich 30 mal hin. Ca. 20.000
Mark Schulden und seine Kokainsucht gab er als Motiv an. R. zeigte sich dann
auch voll geständig. O. hatte nach eigenen Angaben 11 mal gestohlen und die
Sachen privat genutzt. Beide erhielten Freiheitsstrafen auf Bewährung: R. zwei
Jahre und O. ein Jahr.
SECURITAS sieht rosigen Zeiten entgegen
Der Sicherheits-Dienstleister SECURITAS
will in Düsseldorf ein "Haus der Sicherheit" errichten. Das Bauprojekt soll
in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Satoja Invest entstehen und über 40 Mio.
Mark kosten. Eine Notrufzentrale, von der aus bundesweit mehr als 20.000 Alarmanlagen
betreut und die Einsätze von 1.000 Mitarbeitern in der Region Düsseldorf koordiniert
werden, bildet das Kernstück. (Westdeutsche Zeitung, 03.03.2000)
Privatschnüffler gegen unregistrierte Hunde
Die Stadt Neuss will ein externes Unternehmen damit beauftragen "illegale" Hunde
aufzuspüren. 30 Personen sollen in einem Zeitraum von zwei bis drei Monaten
von Haustür zu Haustür ziehen und durch Befragungen feststellen, ob in einem
Haushalt zusätzlich ein Vierbeiner wohnt, für den keine Hundesteuer gezahlt
wird. Die "Detektive" müssen sich ausweisen und dürfen die Wohnung nicht betreten.
Trotzdem soll einem Bellen hinter einer Tür nachgegangen werden. Stadtkämmerer
Klaus Gravemann erklärt dazu, dass ein unregistrierter Hund kein Kavaliersdelikt,
sondern ein Steuerdelikt ist. (Westdeutsche Zeitung, 03.03.2000)
"Sheriffs" im Kurpark
Der Kurpark in Bad Schwalbach soll in der Zeit von April bis August von einem
privaten Sicherheitsdienst überwacht werden. Dies beschloss der Magistrat zusammen
mit der Kurverwaltung. Wie Bürgermeister Günther Janisch (CDU) berichtete, sollen
die Sicherheitsleute darüber hinaus auch den Bereich um das Jugendzentrum, die
Skaterbahn und den Sportplatz regelmäßig kontrollieren. Die entstehenden Kosten
in Höhe von ca. 20.000 Mark teilen sich die Stadt und die Kurverwaltung. (Main-Rheiner,
02.03.2000)
Private im Auftrag der Stadt?
In Salzgitter laufen Überlegungen einen privaten Sicherheitsdienst zum Schutz
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu beauftragen. So sollen unter anderem
mit den im Haushalt 2000 eingestellten Mitteln für mehr Sicherheit und Ordnung
in Höhe von 50.000 Mark entweder das Personal des Ordnungsamtes oder ein privater
Sicherheitsdienst zur Durchsetzung der Stadtsatzung eingesetzt werden. Wie wir
bereits in den SAFERCITY-Nachrichten Jan./Feb. 2000 berichteten existierten
dererlei Pläne auch in Northeim. Aus Gründen der rechtlich ungeklärten Verhältnisse
untersagte das niedersächsische Innenministerium aber der Stadt dieses Vorhaben.
(Braunschweiger Zeitung, 14.03.2000)
Sicherheitsdienst gegen Camper
Aus Angst vor wilden Campern will die Stadt Beucha ein privates Sicherheitsunternehmen
engagieren, das den Autobahnsee bestreift. Von Mai bis September dieses Jahres
will die Stadt die Dienstleistung in Anspruch nehmen. (Leipziger Volkszeitung,
16.04.2000)
Sicherheitsdienst fahndet nach Schwarzarbeitern
Auf einer Berliner Grossbaustelle ist der Sicherheitsdienst nicht nur mit der
Sicherung (unbefugtes Betreten, Diebstahl) der Baustelle beauftragt: Seit kurzem
wird auch das Personal der einzelnen Firmen auf Schwarzarbeiter kontrolliert.
Die Registrierung ausländischer Arbeitnehmer mit Personalausweis und Versicherungsnachweis
sowie die Speicherung dieser Personaldaten in der EDV des Sicherheitsdienstes
sollen dafür notwendig sein. Ein Baustellenausweis kostet bis zu 10 Mark. Wird
ein Arbeiter vom Sicherheitsdienst ohne ihn angetroffen, ist ein Ordnungsgeld
von 50 Mark fällig. Zum Vergleich: Trifft die Polizei jemanden ohne Personalausweis
an, kann ein Ordnungsgeld erhoben werden, welches nicht höher liegt als 10%
des o. g. Betrags. (Hannoversche Allgemeine 07.03.2000)
SPD gegen Schwarze Sheriffs
Die SPD hat sich im Wahlkampf zu den kommenden Landtagswahlen in NRW gegen "selbsternannte
Schwarze Sheriffs" ausgesprochen. Aus dem SPD-Wahlprogramm geht auch hervor,
dass für eine Zusammenarbeit mit der Polizei klare gesetzliche Regelungen nötig
sind. (Kölner Stadt-Anzeiger, 26.04.2000)
"Keine Sonderrechte für Schwarze Sheriffs"
So titelt die TAZ-Hamburg in einer ihrer jüngsten
Ausgaben. Anhand von zwei Beispielen wird beschrieben, wie schnell Private ihre
Kompetenzen überschreiten. 1. Beispiel: Das Management eines Citycenters wollte
die streikende Belegschaft mittels ihres Sicherheitsdienstes vor die Tür setzen.
Dieses Vorhaben erwies sich als unrechtmässig, weil Streikrecht Hausrecht bricht.
2. Beispiel: Die Mitarbeiter der Bahnhofsgesellschaft wurden von einem Bundesbahn-Gewerkschafter
erwischt, als sie den Reisepass einer Ausländerin kontrollierten. Der Gewerkschafter
wies den Ordnungsdienst mit deutlichen Worten in die Schranken. (TAZ-Hamburg,
15.04.2000)
Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht es als unzulässig an, dass der Eigentümer eines Hauses den Gehweg von einem Sicherheitsdienst freihalten lässt (AZ: V Zr. 39/99 vom 07.04.2000). Im vorliegenden Fall hatte der Nachbar eines Frankfurter Drogenhilfecafes einen privaten Sicherheitsdienst beauftragt den Gehweg von Menschenansammlungen freizuhalten bzw. diese zu zerstreuen. Das Oberlandesgericht hatte diese Vorgehensweise zuvor als zulässig erklärt. Das BGH begründete seine Entscheidung damit, dass private Sicherheitsdienste keine Befugnisse hätten. (Frankfurter Rundschau, 09.04.2000)
Mehr Befugnisse für Private in der Schweiz
Immer wieder interessant sind die Entwicklungen des privaten Sicherheitsgewerbes
in der Schweiz: Dort genießt die SECURITAS
schon einmal den Status einer staatlichen Institution, aus ihren Mitarbeitern
werden in der Presse schnell "SECURITAS-Beamte". Neu ist, wie in einem Zeitungsartikel
erstmals geschrieben wurde, dass die SECURITAS-Angestellten auf dem Matthäus-Kirchplatz
in Basel ein so genanntes "Wegweisungsrecht" haben. Sie dürfen Personen bitten
den Platz zu verlassen. Bei einem Nichtbefolgen der Anweisung muss jedoch die
Polizei zu Hilfe gezogen werden. Der Sicherheitsdienst nimmt auf dem Platz kein
Hausrecht war! (Badische Zeitung, 05.04.2000)
DPolG gegen Privatisierung von Polizeiaufgaben
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat sich strikt gegen die Übertragung
hoheitlicher Aufgaben auf Privatunternehmen ausgesprochen. Dagegen sprechen
schon verfassungsrechtliche Gründe, da nach Art. 33 Abs. 4 GG hoheitliche Aufgaben
grundsätzlich Angehörigen des öffentlichen Dienstes vorbehalten sind. (www.dpolg.de,
Positionen)
Interpol-Beamter verkauft Daten an Privatdetektive
Im großen Stil hat ein Beamter aus dem österreichischen Innenministerium (Abt.
II/10) mehrere Jahre lang mit personenbezogenen Daten "gedealt". Er versorgte
acht Detektive mit Informationen aus dem Zentralmelderegister, mit Kfz-Daten
sowie Abfrageergebnissen aus dem EKIS (elektronisches kriminalpolizeiliches
Informationssystem). Von seinen Kunden verlangte der staatliche Informant dafür
Geldbeträge zwischen 500 und 600 Schilling. Als Grund für ihre Anfragen gaben
die Detektive an, dass sie manche Informationen legal nicht bekämen oder die
Beantragung dieser Auskünfte auf dem regulären Weg zu viel Zeit in Anspruch
nehmen würde. Der Nebenverdienst des Interpol-Beamten wird auf ca. 780.000 Schilling
geschätzt. Der Prozess läuft vor dem Wiener Landgericht. Den Angeklagten droht
bis zu fünf Jahren Haft. (Der Kurier, 20.03.2000)
Anti-Klau-Allianz in Berlin
In Berlin hat der Einzelhandel dem "Volkssport Klauen" den Kampf angesagt. Weil
Ladendiebe allein in Berlin 140 Mio. Mark Schaden anrichten sollen, haben sich
sieben Branchen, darunter Gartencenter, Zoofachgeschäfte, Drogerien und Baumärkte
zur Anti-Klau-Allianz "Securi-Club" zusammengeschlossen. Mit hightech und Detektiven
sagen ihre Mitglieder den Dieben den Kampf an. Industrie- und Handelskammer
sowie Einzelhandelsverband schärfen Verkäufern in Kursen Wachsamkeit ein. Firmen
setzen neuerdings Testdiebe ein, um die Wachsamkeit ihres Personals zu prüfen.
(Der Tagesspiegel, 05.04.2000)
Videoüberwachung
Staatliche Videoüberwachung unbedenklich?
In NRW ist der Landtag derzeit damit
beschäftigt die Kriterien zur Videoüberwachung durch die Polizei in einem Gesetz
zu fixieren. Danach soll an Orten mit hoher Kriminalität der Einsatz von Kameras
erlaubt sein. Der Duisburger Polizei z.B. fällt aber in ihrer Stadt kein Ort
ein, der diesen Technikeinsatz rechtfertigt. Dem Vorsitzenden der Deutschen
Polizeigewerkschaft, Reiner Wendt, ärgert dies und auch die Tatsache, dass viele
Bürger einer staatlichen Videoüberwachung misstrauen. Es könne nicht sein, dass
bei der Überwachung durch die Polizei strenge Kriterien angelegt werden, während
private Sicherheitsunternehmen quasi frei schalten und walten könnten. Die Polizei
habe gar kein Interesse die Bürger des Landes auszuspionieren. Ob man das für
jeden privaten Sicherheitsdienst auch behaupten könne, sei fraglich. Aus England
seien etliche Fälle bekannt, in denen auf öffentlichen Flächen von privaten
Unternehmen erstelltes Videomaterial missbraucht wurde. "Und auch hier bei uns
kann derzeit niemand verhindern, dass dubiose Bewachungsfirmen mit den Ergebnissen
ihrer Bespitzelung bei Privatsendern Kasse machen", so Wendt. (Rheinische Post,
15.04.2000)
Datenschützer gegen Videoüberwachung
Datenschützer sehen mit Sorge auf den Einsatz von Videokameras im öffentlichen
Raum sowie auf die Überwachung der Telekommunikation. Nach Auffassung der Datenschutzbeauftragten
von Bund und Ländern gefährden beide Überwachungsarten im zunehmenden Masse
die Privatsphäre der Bürger. Zu diesem Ergebnis kamen die Datenschützer auf
ihrer 59. Konferenz in Hannover. Sie forderten gesetzliche Regelungen für beide
Bereiche. Gerade bei der Videoüberwachung geraten viele unverdächtige Personen
ins Blickfeld der Kameras - das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird
verletzt. Die zunehmende Videoüberwachung beeinträchtige die grundrechtlich
garantierten Entfaltungsmöglichkeiten und das gesellschaftliche Klima eines
demokratischen Gemeinwesens insgesamt. "Unsere Sorge ist, dass in der Bundesrepublik
eine Überwachungs-Infrastruktur entsteht", sagte der niedersächsische Datenschutzbeauftragte
Burckhard Nedden. Die Konferenz verlangte daher, im Bundes- und in den Landesdatenschutzgesetzen
die Videoüberwachung restriktiv neu zu regeln. Sie müsse einer strengen Zweckbindung
und einer Vorabkontrolle der Datenschutzbeauftragten unterliegen. In das Strafgesetzbuch
wollen die Datenschützer einen Tatbestand "Missbrauch der Videoüberwachung"
aufgenommen sehen, der durch eine entsprechende Strafandrohung abschreckende
Wirkung entfaltet. Zu der von der Union geforderten flächendeckenden Videoüberwachung
kommt auch Kritik aus dem Regierungslager. Der rechtspolitische Sprecher der
Grünen, Volker Beck, sprach von einem "orwellschen Horrorszenario". Eine derartige
Kontrolle sei "nicht nur rechtsstaatlich und datenschutzrechtlich bedenklich,
sondern auch kriminalpolitisch völlig nutzlos". (TAZ, 16.03.2000)
Videoüberwachung in Bremen
In Bremen befürchten Datenschützer eine "Überwachungsinfrastruktur": Taxen sollen
mit Videokameras ausgestattet werden, und die GEWOBA (Wohnungsbaugesellschaft)
will "Problem-Wohnblocks" mit Kameras überwachen. Auch die Polizei möchte eine
Kameraüberwachung des Sielwall-Ecks und des Bahnhofsvorplatzes. In der Novelle
des Bremischen Polizeigesetzes ist die Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten
vorgesehen. Gründe gegen eine Videoüberwachung nennt Sven Holst, Stellvertreter
des Bremer Datenschutzbeauftragten.
"Zunächst mal wird in die Grundrechte eingegriffen, das muss man sehen", so
Holst. Während der Datenschützer eine flächendeckende Videoüberwachung für grundgesetzwidrig
hält, ist für ihn eine - "präventive" - Beäugung von Kriminalitätschwerpunkten
unter bestimmten Voraussetzungen akzeptabel. Der Bremer Rechtsanwalt Rolf Gössner
erkennt hier jedoch eine Fehleinschätzung: Da die Videokameras Kriminalität
nicht verhindern, sondern lediglich verdrängen würden, gerate eine verhängnisvolle
Kettenreaktion in Gang: Früher oder später müssten neue Bereiche observiert
werden - bis sich die ganze Stadt im Fokus der Kameras befinde, meint Gössner.
(TAZ, 17.04.2000)
CDU beobachtet SPD
In Berlin setzt die CDU die SPD in puncto Videoüberwachung unter Druck: "Die
SPD wird sich beim Thema Videoüberwachung bewegen müssen", meint der innenpolitische
Sprecher der CDU, Roland Gewalt. Nach Plänen der CDU sollen das Kottbusser Tor
und weitere 30 "gefährliche Orte" mittels Video überwacht werden. Doch die Berliner
SPD will hart bleiben. Schon einmal hat sie in den Koalitionsverhandlungen Videoüberwachungen
verhindern können - bis heute liegen seitens der CDU keine neuen Vorschläge
auf dem Tisch. "Aber wenn Herr Gewalt unbedingt will, schenken wir ihm eine
Videokamera zu Weihnachten", sagt Hans-Georg Lorenz (SPD). Kritiker meinen,
dass auf das "hart bleiben" der Berliner SPD kein Verlass ist: Schleierfahndung
und freiwillige Polizeireserve wurden von den Berliner Genossen auch erst abgelehnt,
dann mitgetragen. (TAZ, 18.03.2000)
Berliner Datenschutzbeauftragter kritisiert Videoüberwachung
In seinem Jahresbericht 1999 kritisiert der Berliner
Datenschutzbeauftragte, Dr. Hansjürgen Garstka, die im vergangenen Jahr
zwischen der CDU und der SPD vereinbarte Kriminalitätsbekämpfung per Videoüberwachung.
Nach seiner Auffassung dürfe der Einsatz der Videotechnik lediglich der Beobachtung
von Räumen dienen, die ebenso gut von einem Polizisten oder Kaufhausdetektiv
beobachtet werden können. Insoweit stelle die Kamera lediglich eine Verlängerung
des menschlichen Auges dar. Bereits eine verdeckte Videoüberwachung sei ein
unverhältnismäßiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und müsse durch entsprechende
Hinweisschilder über den Kameraeinsatz bekannt gemacht werden. Für die Beobachtung
öffentlich zugänglicher Räume sieht das künftige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
eine Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung vor, soweit diese zur Wahrnehmung
des Hausrechts oder zur Erfüllung eigener Geschäftszwecke erforderlich ist und
keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen einer betroffenen
Person überwiegen. Wenn es zum Erreichen des verfolgten Zweckes erforderlich
ist, soll auch eine Speicherung zulässig sein. "Eine flächendeckende Videoüberwachung
öffentlicher Räume darf es nicht geben. Der Gesetzgeber muss Kriterien für den
Videoeinsatz festlegen", fordert Garstka. (Junge
Welt, 03.03.2000)
GdP warnt vor einer flächendeckenden Videoüberwachung in Hamburg
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) im Landesbezirk
Hamburg "lehnt eine flächendeckende Videoüberwachung auf öffentlichen Wegen
und Plätzen ab." "Eine Videoüberwachung ohne einen entsprechenden Personaleinsatz
gaukelt der Bevölkerung nur eine vermeintliche Sicherheit vor", stellt der Landesvorsitzende
der GdP Hamburg, Konrad Freiberg fest. (PE des GdP-Landesbeziks Hamburg, 27.03.2000)
Amoklauf mit Dienstwaffe - Staatsschutz ermittelt
Ein 29-jähriger Beamter des Bundesgrenzschutzes hat mit seiner Dienstwaffe (Typ
Sig Sauer, P6) in einem Lokal in Neukölln herumgeschossen. Das Lokal hatte der
angetrunkene Beamte gegen 2.45 Uhr betreten und ein Bier bestellt. Plötzlich
zog er seine Waffe und schoss auf die Gäste - ein Libanese wurde dabei verletzt.
Vorher soll der Mann ausländerfeindliche Parolen gegrölt haben. Der Staatsschutz
- zuständig für rechtsextremistische und ausländerfeindliche Straftaten - ermittelt.
Später stellte sich heraus, dass der Beamte zuvor auf der Strasse in ein Fenster
im zweiten Stock eines Hauses geschossen hatte. Die Wohnungsinhaberin wurde
dabei durch Glassplitter am Hals verletzt. Dem Beamten können schwere Körperverletzung
und versuchter Totschlag vorgeworfen werden. (Berliner Morgenpost, Berliner
Zeitung, 06.03.2000)
BGS-Beamter entlassen
Nach Schüssen mit seiner Dienstwaffe in einem Lokal in Neukölln wurde ein Beamter
des Bundesgrenzschutzes umgehend aus dem Dienst entlassen. Er hat keine Ansprüche
auf Dienstbezüge. (TAZ, 07.04.2000)
Misshandlungsvorwürfe gegen BGS Beamten
In Hagen hat eine 29-jährige Frau aus Guinea schwere Vorwürfe gegen einen Beamten
des BGS erhoben. Anfang März habe er ihr, die damals schwanger war, im Hagener
Hauptbahnhof Verletzungen an Oberarm, Bauchdecke und Schädel zugefügt. Nun wird
die Angelegenheit von der Staatsanwaltschaft überprüft. Fatoumata Traore war
mit der Bahn von Köln nach Hagen unterwegs. Bei einer Fahrkartenkontrolle hatten
die Zugbegleiterinnen Zweifel an der Echtheit ihres Reisepasses, den sie zusammen
mit der Bahn-Card vorzeigen musste. Dann sollen die Kontrolleurinnen sie geschlagen
und an der Kleidung gerissen haben. Im Hagener Bahnhof wurde die Bahnpolizei
verständigt. Einem älteren BGS-Beamten wirft die Frau folgendes vor: Er habe
ihr den Arm umgedreht, sie beleidigt und an den Haaren gezogen. Zudem soll sie
auf den Boden gestossen, dort geschlagen und in den Bauch getreten worden sein.
Über ihren Anwalt erstattete die Frau Anzeige. Dieser legte sie ein Attest bei,
in dem von Prellungen an Schädel, Bauchdecke und Oberarm die Rede ist. "Eine
große Menschenmenge hat den Vorfall am Abend des 9. März beobachtet", so Anwalt
Hinz, "wir suchen unabhängige Zeugen." (Westfählische Rundschau,19.04.2000)
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(...)Die Bahnhöfe der Großstädte sind Treffpunkte von Menschen verschiedenster
Nationalitäten. Und der BGS sieht hier eine Spielwiese seiner rassistisch
motivierten Beamten. Doch er hatte noch "Glück" beim Kölner BGS. M.M., deutscher Staatsbürger
mit kurdischer Herkunft, wurde am 20. März 1996 erst beschimpft: "Du Scheißkurde,
du Kurdenschwein, die Kurden müssen wir alle abschieben, ich schlage dir
die Zähne ein, du kriegst eins in die Visage". Danach wurde er in den
Magen geschlagen, sein Kopf wurde auf eine Schreibmaschine und dann auf
den Tisch gestoßen, auf dem Boden liegend bekam er Tritte an Kopf und
Körper. Am schlimmsten traf es am 26. Mai 1997, auch wieder in Köln, den farbigen
amerikanischen Footballspieler C.P. Nach einem Disput mit einem IC-Schaffner
(C.P. saß in der falschen Wagenklasse) wurde er von BGS-Leuten in Empfang
genommen. (Auszug aus einem Artikel der Jungen Welt, www.jungewelt.de vom 20.05.98) |
Grenzschützer arbeitete für Marlboro-Mafia
Mit sechs Jahren Haft für einen Ex-BGS-Beamten endete das Verfahren vor der
grossen Strafkammer 18a in Hamburg. Der BGS-Beamte liess sich nach Feierabend
mit einer international operierenden Schmugglerbande ein und arbeitete sich
hoch. Er wurde "Hamburger Stadthalter" der Bosse aus Litauen. Als Mittelsmann
köderte er Kriminelle, die dann Scheinfirmen für ihn gründeten. An ihre Adresse
schickte die Marlboro-Mafia ihre heisse Ware, und das meist über Hamburg. B.
spielte eine gewichtige Rolle, wobei ihm sein Grenzschützer-Job zugute kam.
(Hamburger Morgenpost, 26.04.2000)
BGS Drogenkartell
Zwei BGS-Beamte sind zu Haftstrafen von sechs Jahren und drei Monaten sowie
vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Sie verloren ausserdem Ihren
Beamtenstatus. Die beiden Brüder waren den Drogenfahndern im August letzten
Jahres ins Netz gegangen, nachdem sie eine Kokainlieferung aus Venezuela in
einem Koffer durch die Zollkontrolle am Frankfurter Flughafen geschleust hatten.
Dafür sollten sie mit 66.000 Mark entlohnt werden. In seinem Urteil berücksichtigte
das Frankfurter Landgericht bei dem älteren Bruder noch einen früheren Fall
von Beteiligung am Drogenschmuggel. Der Fall hatte umfangreiche Ermittlungen
gegen andere BGS-Beamte ausgelöst. Insgesamt wurden seinerzeit 35 Ermittlungsverfahren
eingeleitet. Gegen einen Beamten ist bereits Klage erhoben worden, in zwei weiteren
Fällen ist mit einer Klageerhebung zu rechnen. (Frankfurter Rundschau, 04.03.2000)
Land kämpft um Sicherheitsnetz
In Stuttgart sollen die gemeinsamen Innenstadt-Streifen von Polizei und BGS
spärlicher werden. Dies hat nun zu höchst diplomatischen Verwicklungen geführt.
Der Präsident des BGS-Präsidiums Süd in München, Karl-Heinz Horndasch, wird
nun im baden-württembergischen Innenministerium vorstellig werden. Berichten
zu Folge soll sich Landespolizeipräsident Erwin Hetger massiv beim Bundesinnenministerium
beschwert haben. Auslöser des Streits war die Formulierung, dass Grenzschutzkräfte
"flexibel und Lagebild-orientiert" eingesetzt werden sollen. "Wir akzeptieren
nicht, dass das Grenzschutzamt die gemeinsamen Streifen nur noch gelegentlich
mit eigenen Leuten über Wasser hält", so Hetger. Dies möchte er sich schriftlich
belegen lassen. (Sindelfinger Zeitung, 08.04.2000)
Gemeinsam gegen Gauner
In Heidelberg wollen Polizei und Bundesgrenzschutz mit der "Kooperationspartnerschaft
Heidelberger Hauptbahnhof" die Sicherheit der Bahnreisenden in der Neckarstadt
verbessern. Geplant sind unter anderem Infostände zu Fahrrad- und Taschendiebstählen.
Bei einer gemeinsamen Aktion wurden mitte vergangener Woche 330 Verdächtige
kontrolliert. Davon wurde ein Mann mit Haftbefehl gesucht, zwei wurden wegen
Fahrraddiebstahls vorläufig Festgenommen. (Rhein-Neckar-Zeitung, 19.04.2000)
Bund wundert sich über Werthebach
Das Bundesinnenministerium zeigt sich "verwundert"
über den Vorschlag von Innensenator Eckart Wethebach (CDU), zum Abbau der vielen
Überstunden bei der Berliner Polizei den Bundesgrenzschutz heranzuziehen. Innenstaatssekretär
Claus Henning Schapper stellte klar, dass BGS-Kräfte nicht vorgehalten werden,
um "Überstunden in der Berliner Polizei zu kompensieren". (TAZ, 07.03.2000)
Graffiti und Erwerbslose
Kripogewerkschaft für Graffitikunst
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat
Graffiti-Sprayer ermuntert Parteistellen von SPD und Bündnisgrünen zu besprühen.
Auch die Privathäuser von Abgeordneten böten sich zur "Verschönerung" an, erklärte
der stellvertretende BDK-Vorsitzende, Holger Bernsee. Auf diese Weise könnten
sich die Sprayer dafür bedanken, dass ihre Graffiti auch künftig keine strafrechtliche
Sachbeschädigung darstellt, sofern durch sie keine "Substanzverletzung" verursacht
wird. (TAZ, 31.03.2000)
Berliner CDU mag keine Graffiti-Sprayer
In Berlin ist die Weigerung der rot-grünen Koalition, die Strafen für Graffiti-Sprayer
zu verschärfen, bei Berlins regierendem Bürgermeister Eberhard Diepgen auf scharfe
Kritik gestoßen. Der Bürgermeister sprach von einem verheerenden Signal. Für
"Schmierfinken" gäbe es auch weiterhin ein gesetzliches Schlupfloch. "Die CDU
duldet keine rechtsfreien Räume für Chaoten", sagte der CDU-Rechtsexperte Herbert
Helmrich. Dagegen hatte die SPD im Bundestag argumentiert, das beschmieren von
Wänden und Zügen könne nicht durch "unbestimmte Rechtsbegriffe" eingedämmt werden.
Zivilrechtlich seien die meist jugendlichen Sprayer bereits haftbar. (Süddeutsche
Zeitung, 25.03.2000)
Arbeitslosenticket gefordert
"Für ein Arbeitslosenticket", dies forderten Erwerbslosengruppen, -initiativen
und der DGB Mitte März auf einer Kundgebung
vor dem Tagungsort des VBB Aufsichtsrates in Berlin. Weil einige Erwerbslose
die Fahrpreise schon jetzt nicht zahlen könnten, müsse ein bezahlbares Arbeitslosenticket
sofort eingeführt werden. Hausarrest oder Schwarzfahren seien die einzigen Alternativen.
Das Ticket sollte mit 40 Mark bezahlbar sein. Bereits 75.000 Bürgerinnen und
Bürger haben die Aktion mit ihrer Unterschrift unterstützt. (Berliner Kurier,
18.03.2000)
online seit: 8. Mai 2000 | Feedback