Der deutsche Bahnhof -Der deutsche Bahnhof -
Zentrale oder Filiale der panoptischen Stadt des 21. Jahrhunderts?
Aktuelle Sicherheitsdiskussionen, -strategien und -praxen bei und im
"Umfeld" der Deutschen Bahn AG
Papier, vorgestellt auf dem Treffen der Innenstadt-AG, Frankfurt/M.
(5. Mai 1998, Frankfurt/M.)
1 Einleitung
2 Bahnpolizei & Bundesgrenzschutz
3 Bundesgrenzschutz & 'Aktion Sicherheitsnetz'
4 Bundesgrenzschutz & Bahnanlagen
5 Deutsche Bahn AG & "3-S-Konzept"
6 Berlin, Bahn & "Umfeld"
7 Literaturauswahl
Im folgenden möchte ich auf drei Aspekte eingehen, die in dem vorhergehenden
Beitrag und den Videos bereits angesprochen wurden.
* Der erste wichtige Aspekt ist die Rolle, die der Bundesgrenzschutz
(BGS) seit der Privatisierung der Deutschen Bundes- und Reichsbahn zur Deutschen
Bahn AG (1992) spielt. Diese neue Rolle ist im "Gesetz zur Übertragung der Aufgaben
der Bahnpolizei und der Luftsicherheit auf den Bundesgrenzschutz" fixiert, das
seit dem 1. April 1992 gilt. Denn damit sind zwei grundlegende Veränderungen
verbunden:
Erstens untersteht die Bahnpolizei des Verkehrsunternehmens "Deutschen Bahn
AG" nicht mehr dem Bundesverkehrsministerium, sondern ist Teil der Strukturen
des Bundesinnenministeriums geworden.
Damit geht zweitens eine Ausweitung der Befugnisse und die verstärkte Präsenz
des Bundesgrenzschutzes im Landesinneren einher, der sich so jenseits aller
verfassungsrechtlichen Bedenken mehr und mehr sogenannte allgemeinpolizeiliche
Aufgaben angeeignet hat. Mit den auf der Innenministerkonferenz (IMK) im Februar
1998 vereinbarten Regelungen zur "Aktion Sicherheitsnetz" konnte sich so ein
bereits 1988 vom Bundesinnenministerium entwickeltes Organisationskonzept für
den Bundesgrenzschutz weitgehend durchsetzen.
* Der zweite Aspekt betrifft das 1994 vom "Geschäftsbereich Personenbahnhöfe" entwickelte "3-S-Konzept": Service, Sicherheit, Sauberkeit. Hier konzentriere ich mich auf das "S" für "Sicherheit", das mit dem Aufbau eines betriebseigenen Sicherheitsdienstes, der "Bahn Schutz & Service GmbH", einher ging und explizit auch das Bahnhofsumfeld den Kontrollinteressen der Deutschen Bahn AG zuschlägt. Neben dem betriebseigenen Sicherheitsdienst sind weitere private Sicherheitsdienste, die jeweiligen Landespolizeien und der Bundesgrenzschutz in verschiedenen "Sicherheitsstäben" zusammengefaßt. Integraler Bestandteil ist zudem die Aufrüstung der Bahnhöfe mit den eben im Film gesehenen "3-S-Zentralen".
* Im dritten Teil will ich anhand einiger Zahlen und Erfahrungen die konkrete Praxis in Berlin skizzieren.
2 Bahnpolizei & Bundesgrenzschutz
Bis 1992 hatte der BGS zwei Aufgaben, die er fast ausschließlich in geschlossenen und kasernierten Verbänden erfüllte: Die Grenzsicherung und die Unterstützung auf Anforderung der Landespolizeien bei "besonderen Lagen", wie Großdemonstrationen und in der "Terrorismus"bekämpfung. Gesetzlich gedeckt ist auch der Einsatz "im Falle des inneren Notstandes" und in Katastrophenfällen.
Bereits Mitte der 80er Jahre beginnt das Bundesinnenministerium der prognostizierten
Verminderung von Aufgaben beim Bundesgrenzschutz mit verschiedenen Untersuchungen
entgegenzuwirken. Zu diesem Zeitpunkt entsteht so das Papier "BGS 2000. Aufgaben
und Gestaltung des BGS als Polizei des Bundes über das Jahr 2000 hinaus" (Kessow
1997: 29).
1988 wird eine interministerielle Arbeitsgruppe gegründet und 1990 der Abschlußbericht
dieses Untersuchungsausschusses vorgelegt, der noch nicht auf die grundlegende
und mittlerweile beschlossene Reform des BGS abhebt. Ab dem 3. Oktober 1990
wird dem Bundesgrenzschutz in den neuen Ländern die Aufgaben der Bahnpolizei
(die dort "Trapo", also Transportpolizei, hieß) übertragen; diese Regelung galt
sofort auch für Westberlin.
Das Bundesministerium für Verkehr und Bundesministerium des Innern einigten
sich sodann, daß im Anschlußgebiet (also auch in Westberlin) von nun das Bundesinnenministerium
zuständig sei, während im übrigen Bundesgebiet der Bundesminister für Verkehr
zuständig bleibt. Mit dem sog. "Aufgabenübertragungsgesetz" vom April
1992 ist der BGS dann für die gesamte BRD zuständig.
Mit dieser Aufgabenübertragung wirkt der Bundesinnenminister - vorerst endgültig
- einer befürchteten Truppenreduzierung u.a. durch die Neuschaffung des einzeldienstlichen
Aufgabenfeldes "Bahnpolizeiliche Aufgaben" entgegen (Kessow 1997: 19ff). Der
Wegfall der innerdeutschen Grenze und die sich abzeichnenden Lockerungen an
den Schengener Binnengrenzen konnten so personalpolitisch erfolgreich abgefangen
werden.
Die von Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) im September 1997 beschlossene
Neuorganisation des Bundesgrenzschutz sieht neben den ca. 13.000 kasernierten
Bundespolizeikräften den Ausbau der einzeldienstlichen Aufgabenfelder für 18.600
Kräfte vor: Grenzpolizeiliche Aufgaben, bahnpolizeiliche sowie Luftsicherheitsaufgaben
und der polizeiliche Schutz von Bundesorganen sind nun die vier einzeldienstlichen
Aufgabenfelder des BGS.
Dem bahnpolizeilichen Einzeldienst werden 5.540 Kräfte zugewiesen (1997), was
einem Zuwachs von 20 Prozent binnen Jahresfrist entspricht (Bundesministerium
des Innern 1997: 3ff; Eick 1998: 101). Weitergehend ist nur noch die Aufstockung
an der Ostgrenze der Bundesrepublik; hier wurden die BGS-Truppen von 2.000 (1992)
auf 7.000 (1994) verstärkt, so daß dort insgesamt 11.000 Beamte im Einsatz sind.
Europaweit stellt damit die deutsche Ostgrenze das Gebiet mit der höchsten Polizeidichte
im gesamteuropäischen Vergleich dar (vgl. Berliner Behörden Spiegel 1998: 5).
3 Bundesgrenzschutz & 'Aktion Sicherheitsnetz'
An dieser Stelle greift dann der Beschluß der Innenministerkonferenz vom Februar 1998 über eine "Partnerschaft für mehr Sicherheit in unseren Städten und Gemeinden". Das von Innenminister Kanther in diesem Zusammenhang initiierte "großstädtische Modellvorhaben in der 'Aktion Sicherheitsnetz'" wird weitgehend übernommen. Berlin ist eine der auserkorenen Modellstädte. Allerdings findet der Begriff "Sicherheitsnetz" keine Anwendung mehr, sondern es wird von "Sicherheits- und Ordnungspartnerschaften", von einer "partnerschaftlich vernetzten Kooperation" gesprochen (IMK-Beschluß 1998: 5).
Folgende Maßnahmen sind in der "Aktion Sicherheitsnetz" vorgesehen:
Ohne hier ins Detail des Innenministerbeschlusses gehen zu wollen, doch fünf
Anmerkungen:
Erstens geht der Beschluß der Innenministerkonferenz in Teilen über die Forderungen von Kanther hinaus: So werden überwachter Hausarrest, mehr Haftplätze, geschlossene Heimunterbringung für Jugendliche und verschärftes Vorgehen gegen MigrantInnen gefordert (vgl. IMK-Beschluß 1998: 6f).
Zweitens haben - mit Ausnahme von Hamburg - alle Bundesländer der Forderung des Bundesinnenministeriums nach verdachts- und ereignisunabhängigen Kontrollen durch den BGS auch außerhalb des Grenzbereiches (der ja im Rahmen der "Schleierfahndung" ohnehin 30 Kilometer in das Landesinnere verlegt wurde) zugestimmt.
Drittens haben ihre Bereitschaft, am Modellversuch "Sicherheitsnetz" teilzunehmen, bereits die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz signalisiert. Für Berlin und Stuttgart wurden bereits Abkommen über den BGS-Einsatz unterzeichnet. Bremen, Hessen für die Region Frankfurt am Main mit Offenbach und Hanau sowie Hessen gemeinsam mit Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz für den Rhein-Neckar-Raum (Mannheim, Ludwigshafen, Viernheim und Lampertheim) haben gegenüber dem BMI ihre Teilnahmeabsicht erklärt. In den beiden Süd- West-Regionen ist als Starttermin Ende März/Anfang April vorgesehen. Darüber hinaus sind die Städte Hannover (zur EXPO 2000) und München für eine Beteiligung am 'Sicherheitsnetz' im Gespräch (vgl. Kant/Pütter 1998: 73).
Viertens hat eine weitere Bundesbehörde - unabhängig
vom "Sicherheitsnetz" -, die 'Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll'
(ZUZ) beim Kölner Zollkriminalamt, am 1. Januar 1998 ihre Arbeit aufgenommen.
Die ZUZ, die dem Bundesfinanzminister untersteht, soll eingesetzt werden, wenn
die Lage ein geschlossenes Vorgehen - offen oder verdeckt - unter Anwendung
unmittelbaren Zwanges gegen Gewalttäter erfordert. (vgl. Berliner Behörden Spiegel
1998: 5).
Der Personalbestand sämtlicher Zollbehörden beläuft sich auf 38.848 Beamte.
6.100 bei der Grenzkontrolle, 3.100 bei der Zollfahndung in 34 Fahndungskommissariaten
(ebenda).
Fünftens spielen Verkehrswege und -knoten für das nationale Netz der Inneren Sicherheit und bei der Kontrolle der nach innen verlängerten Grenzen eine zentrale Rolle. Strategische Orte stellen darin Autobahnen, Flughäfen, Fernverkehrszüge und Bahnhöfe, zentrale Regionen die jeweiligen Grenzregionen dar (vgl. Maurer 1998: 51ff, der in Hinblick auf die "Schleierfahndung" von einer "zweiten Grenzlinie" spricht).
Zusammengefaßt können die Anstrengungen von Bundesinnenminister Kanther im
Zusammenhang mit der 'Aktion Sicherheitsnetz' und die weitgehende Zustimmung
der Innenministerkonferenz vom 2. Februar 1998 als erfolgreiche Durchsetzung
einer "Gefahrenabwehrverordnung des Bundes" bezeichnet werden.
Während die lokalen Sicherheits- und Ordnungspartnerschaften im städtischen
und regionalen Raum organisiert werden und "problem- und projektbezogene Arbeit"
leisten sollen (IMK-Beschluß 1998: 4), erschließt das zweite Kontrollnetz der
inneren Grenzen flächendeckend den nationalen Raum.
4 Bundesgrenzschutz & Bahnanlagen
Die Aufgaben des BGS auf den Bahnanlagen (Bahnhöfe, Gleisanlagen, Versorgungseinrichtungen, aber auch Bahnumfeld) lassen sich in drei Punkten zusammenfassen (vgl. Kessow 1997: 19ff, 82f):
Der Polizist und Polizeifachmann Kessow (1997: 77ff) spricht daher zusammenfassend
von folgenden sachlichen Zuständigkeiten: Gefahrenabwehr, Erforschung von Straftaten,
Erforschung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sowie Schutz privater Rechte,
zu der die vorübergehende Wahrnehmung des Hausrechts zählt.
Die bis 1992 von den bahnpolizeilichen Dienststellen geführte "Verbotsdatei",
in der alle Personen gespeichert werden, die sich Anweisungen der damaligen
Bahnpolizei nach dem Hausrecht widersetzt haben - und hier abgestuft nach Bahnhofsverweis,
Bahnhofsverbot und Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs gespeichert sind -,
gilt bspw. jetzt als privatrechtliche Datei und muß - aus Datenschutzgründen
(J!) - der Deutschen Bahn AG zur weiteren Verwendung übergeben werden (Kessow
1997: 81f).
Diese Aufgabenbeschreibung des BGS stellt somit zunächst eine Verknüpfung von
staatlicher Strafverfolgung und Hausrecht dar, wird aber durch die Verfolgung
von Ordnungswidrigkeiten erweitert. Die Übertragung des Hausrechts an den BGS
schafft die Möglichkeit, bereits "niedrigschwellig", also vor Auftreten einer
Ordnungswidrigkeit oder Straftat, einzuschreiten.
Mit dem Bundesgrenzschutzgesetz (BGSG) von 1992 wird dem BGS auch die
Aufgabe übertragen, zur "Verhütung von Straftaten", also präventiv, einzugreifen.
Dieser Präventionsauftrag stellt damit die Grundlage für den BGS dar, jenseits
strafrechtlicher Relevanz zur Steigerung des "subjektiven Sicherheitsgefühls"
tätig zu werden. Hier liegt auch die zentrale Verknüpfung mit den zahlreichen
Gefahrenabwehrverordnungen, Präventionsratsmodellen und Sicherheitspartnerschaften,
die sich auf Länder- und kommunaler Ebene etabliert haben.
Um noch einen eher nebensächlich wirkenden Aspekt zum Thema "Hausrecht" herauszugreifen:
Die Übertragung des Hausrechts an den BGS und damit dessen Zuständigkeit für
z.B. den noch immer als Straftatbestand gehandelten § 265a StGB (Beförderungserschleichung
durch ein Verkehrsmittel, sog. "Schwarzfahren"). Im Kern stellt die Übertragung
von Ordnungs- und betriebswirtschaftlich gewollten Aufgaben an den Bundesgrenzschutz
einen klassischen Fall der Sozialisierung von Verlusten und Privatisierung von
Gewinnen dar.
Das gilt im übrigen analog für das Outsourcing der Fahrscheinkontrollen an (betriebsfremde)
private Sicherheitsdienste im ÖPNV: In beiden Fällen haben die Verkehrsunternehmen
ihre Kosten für die Durchsetzung ihrer Beförderungsentgelte durch die Drohung
mit und die Inanspruchnahme von strafrechtlichen Sanktionen übertragen (Beförderungserschleichung).
Es entstehen ihnen ja keine aus generellem strafrechtlichen Präventionsinteresse
motivierten Kosten, sondern aus rein betriebswirtschaftlichem. In 1992 wurden
etwa 70.000 Strafverfahren nach § 265a StGB eingeleitet; in Einzelfällen verbrachten
dabei Menschen innerhalb der vergangenen zehn Jahre dreieinhalb Jahre nur wegen
"Schwarzfahrens" im Gefängnis (vgl. Martin 1995: 341ff).
In der BGS-Praxis in Zusammenhang mit und in Abgrenzung zu den Tätigkeitsbereichen der Landespolizeien und Sicherheitsdienste ist es, so einhellig die Polizeifachliteratur,
"eher eine Frage der praktischen Handhabung und weniger der rechtlichen Zuständigkeitsabgrenzung, ob und inwieweit die Landespolizei sich in diesen Bereichen auf die Präsenz des Bundesgrenzschutzes einrichtet und ihm nach Maßgabe der bestehenden landesrechtlichen Regelungen in Fällen ihrer originären Zuständigkeiten den "ersten Angriff" überläßt. Hierfür bieten sich (...) örtliche Absprachen an" (Kessow 1997: 83, Hervorh. im Original).
"Soweit private Sicherheitsdienste vertraglich verpflichtet werden, in zumutbarem Rahmen auf der Basis der Notrechte [d.s. die sog. "Jedermannrechte", V.E.] bei akuten Ereignissen einzugreifen, bestehen auch dagegen keine Bedenken: Die Deutsche Bahn AG schützt als juristische Person des Privatrechts den Betriebsablauf im Zusammenhang mit ihren Beförderungsleistungen" (Bueß 1997: 200).
Mithin ist also auf juristischer wie alltagspraktischer Ebene den jeweiligen Akteuren sehr weitgehend freie Hand in der Umsetzung ihrer Interessen gelassen.
5 Deutsche Bahn AG & "3-S-Konzept"
Strategisches Marketingkonzept der Bahn AG als Immobilienunternehmen und Verkehrsdienstleister ist das 1994 installierte "3-S-System" ("Service, Sicherheit, Sauberkeit"), in das in den nächsten Jahren drei Milliarden Mark investiert werden sollen. Zu den Normalitäts- und Konformitätsvorstellungen, die darin verankert sind, wird später noch einiges gesagt werden; auch zur Service-Kultur und Hygiene in Bahnhöfen, die bei "durch den Kunden reklamierte[n] Verschmutzungen", je nach Bahnhofs-Kategorie, "innerhalb von 15 Minuten" oder "innerhalb von 24 Stunden beseitigt werden sollen" (Deutsche Bahn AG 1996: 15).
Daher will ich mich hier auf die dritte Säule, das "S" für "Sicherheit", konzentrieren, das seinerseits auf dem Ausbau der technischen Infrastruktur, also den Videoüberwachungszentralen und ihren mobilen Gegenstücken, sowie der "Bahn Schutz & Service GmbH" (BSG) fußt. Dabei wird der Geschäftsbereich bis Ende 1999 vierzig stationäre "3-S-Zentralen" mit einem Gesamtvolumen von 250 Millionen Mark errichten, die rund um die Uhr von Mitarbeitern der Deutschen Bahn AG und des Bundesgrenzschutzes besetzt sein werden. Seit Mai 1995 ist Mainz mit einer solchen Anlage ausgerüstet, auch in Nürnberg und weiteren Städten gibt es sie bereits. Weitere 1.000 Bahnhöfe werden in den folgenden Jahren an diese Sicherheitszentralen angeschlossen; z.T. als Verbundschaltungen über Videokameras und mobile "3-S-Zentralen" in größere Überwachungseinheiten integriert. Zur Refinanzierung der Kosten, so der "Geschäftsbereich Personenbahnhöfe" weiter, "soll eine teilweise Vermarktung der 3-S- Zentralen durch die Aufschaltung privater Haushalte und Gewerbeanlagen dienen" (Deutsche Bahn AG 1996: 17).
Die BSG verdankt ihre Existenz dem Bundeskartellamt. Das nämlich lehnte die
Beauftragung eines privaten Sicherheitsunternehmens durch die Deutsche Bahn
AG ab, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhüten.
Angesichts der Tatsache, daß derzeit 1 Prozent aller privaten Sicherheitsdienste
über 50 Prozent des Umsatzes realisieren, ist das ein wenig rührend. Mit anderen
Worten: 14 Sicherheitsdienste (von etwa 1.500) kontrollieren 57 Prozent des
Marktes (vgl. Eick 1998).
Die "Bahn Schutz GmbH" ist 100prozentige Tochter der "dvm Deutsche Verkehrsdienstleistungs-
und -management GmbH", die wiederum 100prozentige Tochter der Deutschen Bahn
AG ist. Die BSG ist immanenter Bestandteil der seit 1994 gültigen Sicherheitsdoktrin
der Deutschen Bahn AG, dem "3-S- Konzept". Zu Beginn des Jahres 1995 waren 84
Mitarbeiter, Ende 1995 bereits 800 Personen beschäftigt. Ende 1996 waren bundesweit
bereits 2.000 Personen bei der "Bahn Schutz GmbH" in (Niedrig)Lohn und Brot
(vgl. Wiedenroth 1995: 25; Deutsche Bahn AG 1996: 49; BSG 1997). Zeitgleich
hat die Deutsche Bahn AG 30.000 MitarbeiterInnen entlassen.
In ihrem letzten Geschäftsbericht (Deutsche Bahn AG 1997a) weist die Bahn AG
keine gesonderten Zahlen für die BSG mehr aus, sondern faßt sie in den Beschäftigtenzahlen
der "dvm-gruppe" zusammen, die aus sieben Reinigungsfirmen und der "Bahn Schutz
GmbH" besteht (1996: 13.271 MitarbeiterInnen).
Mit ihrer Hausrechtsanwendung wirbt die "Bahn Schutz GmbH" auch in eigenen Broschüren.
So heißt es unter der Überschrift "Beschützender Kundendienst mit den 3 S":
"Etwa 65.000 Hausrechtsmaßnahmen, 800 Strafanzeigen und rund 500 vorläufige
Festnahmen pro Monat auf deutschen Personenbahnhöfen sind ein Beleg dafür, daß
wir im Zweifel Ernst machen" (BSG 1997: 4f).
Die BSG arbeitet nach Hausrecht und Gewerbeordnung und übt "Jedermannrechte"
aus. Darunter fällt das Notwehrrecht, was oft so ausgelegt wird, daß gegen jemanden,
der einen Platzverweis erhält und sich dagegen wehrt, mit Gewalt vorgegangen
werden darf. Anders als die Polizei unterliegen private Sicherheitsdienste hier
nicht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit. Sie unterliegen auch keinen Einschränkungen
beim Einsatz von z.B. Überwachungskameras. In der Praxis findet ein reger Datenaustausch
zwischen Privaten und Polizei statt, nicht zuletzt durch personelle Verbindungen
im Rahmen sog. "Old Boy Networks" zwischen ehemaligen Polizisten und ihren alten
Kollegen.
In Städten wie Hamburg oder Berlin finden nach Zahlen von 1994/95 bis zu 70
bzw. 55 Prozent aller Platzverweise ausschließlich in Bahnhöfen bzw. deren Umfeld
statt. Private Sicherheitsdienste, wie in Berlin beispielsweise der "B.O.S.S.
Sicherheitsdienst", sind Teil dieser Strukturen.
Zwei Immobilienspekulanten und Betreiber von Nobelhotels sowie "Läusepensionen"
führen den "B.O.S.S. Sicherheitsdienst", der mittlerweile von der Vertreibung
aus Bahnhöfen über die Bewachung von Obdachlosen und Obdachlosenheimen bis zum
Management von Flüchtlingslagern und der Abschiebevorbereitung ein umfassendes
"Deportationsmanagement" betreibt (vgl. Eick 1998).
Die "Bahn Schutz GmbH", der BGS, die Berliner bzw. Brandenburger Landespolizei sowie der "Stab Bahnsicherheit" der Berliner S-Bahn halten regelmäßige Koordinierungstreffen ab. Die Berliner "S-Bahn GmbH" ist ebenfalls eine 100%ige Tochter der Deutschen Bahn AG und spricht, ähnlich wie ihre Muttergesellschaft von Fernbahnhöfen, von den S-Bahnhöfen als "Visitenkarten" bzw. "Headquarters" (S-Bahn Berlin 1998: 12, 22).
In einem Hintergrundpapier der Senatsverwaltung für Inneres zur Teilnahme an der "Aktion Sicherheitsnetz" (1998) werden für Berlin die verschiedenen Initiativen der Senats- und Bezirksverwaltungen, der Polizei, des Bundesgrenzschutzes, der mobilisierten Bevölkerung (in Präventionsräten und Bürgerwehren) und der Privatwirtschaft dargestellt und aufeinander bezogen, wobei insbesondere die Einbindung der bezirklichen Ordnungsbehörden verstärkt werden soll. Hier werden sogenannte "Maßnahmestrategien" entwickelt, von denen das "Berliner Modell" - das heißt die verstärkte Einbindung der Schutzpolizei in die Kriminalitätsbekämpfung zur Entlastung der Kriminalpolizei - ein zentraler Baustein ist. Mit Einführung des "Berliner Modells" in den Bezirken Kreuzberg und Neukölln (Direktion 5) im Februar 1998 hat sich die Präsenz uniformierter Schutzpolizeikräfte auf den Straßen dieser Bezirke, unterstützt durch die "Freiwillige Polizeireserve" (FPR), ebenso spürbar erhöht wie das Anzeigeaufkommen. Zu den weiteren Maßnahmestrategien gehört auch die Anschaffung moderner Informations- und Kommunikationstechnik, eine durch Unternehmensberatungen gesteuerte Polizeistrukturreform und die "anlaß- und täterorientierte Bildung von Operativen Gruppen".
Zentraler Ansatzpunkt ist das "Herabsetzen der polizeilichen Einschreitschwelle für "die kleineren und unbedeutenden Verstöße" (Ordnungswidrigkeiten), "Hinsehen statt Wegschauen" bedeutet die Maxime, also ein Tätigwerden, wann immer es möglich erscheint, ohne die gesetzlichen Prioritäten auszuhebeln" (Senatsverwaltung für Inneres 1998: 2).
Teil dieser Strategie ist es auch, "Sicherheitsinitiativen privater Träger mit Know-how der Polizei zu unterstützen, z.B. [Unterstützung, V.E.] von Hausrechtsinhabern beim Einsatz von Videotechnik und privaten Sicherheitsdiensten" (ebenda: 3).
Ich möchte diese Strategien anhand von zwei Beispielen skizzieren: So gibt
es in Berlin mittlerweile zwei sogenannte "Gemeinschaftsaktionen", die Gemeinschaftsaktion
"Saubere Stadt Berlin" und die Gemeinschaftsaktion "Sicherheit und Sauberkeit
auf Bahnhöfen". In beiden Fällen wird, und darauf fehlt in dem Papier der Senatsverwaltung
jeder Hinweis, auf private Sicherheitsdienste und - im Zuge intensivierter "Workfare"-Programme
- auf SozialhilfeempfängerInnen und Langzeitarbeitslose, aber auch auf Schulkinder
zurückgegriffen.
So sind an der Gemeinschaftsaktion "Saubere Stadt Berlin" auf Initiative der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie (SenStadtUmTech)
die Senatsverwaltungen für Gesundheit und Soziales (SenGesSoz), für Inneres
(SenInn), für Wirtschaft und Betriebe (SenWiB), für Arbeit, Berufliche Bildung
und Frauen (SenArbFrau), die Senatskanzlei (Skzl), die S-Bahn GmbH, die Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG), die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR), das Landeseinwohneramt
(LEA), die Polizei, der Bundesgrenzschutz (BGS), das Landesschulamt und die
Berliner Kraft- und Licht AG (BEWAG) beteiligt. SozialhilfeempfängerInnen müssen
Straßen- und Parkreinigungen übernehmen, Schulkinder werden in den Wald zum
Müll sammeln geschickt, Langzeitarbeitslose über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
(ABM) bei privaten Sicherheitsdiensten für die Vertreibung von Obdachlosen und
Junkies eingestellt.
Das gilt analog auch für die Gemeinschaftsaktion "Sicherheit und Sauberkeit
auf Bahnhöfen"; hier arbeiten neben den genannten Senatsstellen noch die Senatsverwaltung
für Justiz (SenJust) für das sofortige Abstrafen von "Verunreinigern" und "Störern",
das Bundesinnenministerium, das Innenministerium des Landes Brandenburg, die
Deutsche Bahn AG, die "Landeskommission Berlin gegen Gewalt" und die Berliner
Feuerwehr zusammen (Senatsverwaltung für Inneres 1998: 3). Der Innensenat betont
in diesem Zusammenhang ausdrücklich, daß bei "Sauberkeit" wie auch bei "Sicherheit"
das Land Berlin "von den guten Kontakten des BGS zur S-Bahn Berlin GmbH und
des LKA zur BVG" profitiert, die jeweils als Bindeglieder fungieren (ebenda:
6).
Da Berlin seit November 1997 Modellstadt für die intensivierte Zusammenarbeit
mit dem Bundesgrenzschutz ist, wurde eine gemeinsame Koordinierungsstelle der
Polizei Berlin und des Grenzschutzpräsidiums Ost (GSP), die sogenannte "Koost
BGS/Polizei", eingerichtet, die gemeinsame Fortbildungen, Schwerpunktmaßnahmen,
intensivierten Datenaustausch, gemeinsame Streifentätigkeit und den Aufbau gemeinsamer
Fahndungs- und Ermittlungsgruppen koordiniert (ebenda: 4f). Hierzu zählen u.a.
zwei "Ermittlungsgruppen Schleuser" (seit Oktober 1994 bzw. August 1997), die
"Ermittlungsgruppe Wertzeichenfälschung" (seit Dezember 1997) und die "Gemeinsame
Ermittlungsgruppe Graffiti in Berlin" (EG GiB, seit 1995), die aus elf BGS-Beamten
und 25 Schutzpolizisten besteht und durch eine eigene "Operative Gruppe Graffiti"
mit sechs BGS- und acht Landespolizeibeamten unterstützt wird.
"Operative Gruppen" nach ethnischen oder Delikt-Kategorien gibt es auch bei
der Landespolizei, und die Zielvorstellungen des Berliner Senats gehen dahin,
diese mit den BGS-Einheiten zu verschmelzen sowie die Zusammenarbeit von Schutz-
und Kriminalpolizei, von Polizei und Ordnungsbehörden mit den privatwirtschaftlichen
Aktivisten zu intensivieren.
Neben diesen Reorganisationsbemühungen des Sicherheitsapparates sind zwei Ordnungsgesetze die zentralen Hebel im Rahmen der praktizierten Ausgrenzung:
Dazu gehört die von den Bezirksämtern zu definierende "Ausführungsvorschrift über die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes", die bisher z.B. der Polizei den Platzverweis nur dann ermöglichte, wenn mit "erheblichen Beeinträchtigungen öffentlicher Belange" zu rechnen ist (zit.n. Berliner Zeitung, 15.4.1998: 27). Bausenator Jürgen Klemann (CDU) plant derzeit, diese Passage aus der Ausführungsvorschrift zu streichen, um der Polizei damit Handhabe gegen "Penner, die zum Beispiel auf dem Breitscheidplatz lagern und sich die Hucke vollsaufen", zu geben. Ziel sei es, ein "ordentliches Stadtbild" zu bekommen. Als Anlaß für diesen Vorstoß kann der massive Protest des "Hotel Adlon" am Pariser Platz betrachtet werden, das seit Monaten ein Verbot der "fliegenden Händler" entlang der Straße "Unter den Linden" fordert. Mit der Streichung des Passus könnte dann auch gegen die Hütchenspieler nicht mehr in einer rechtlichen Grauzone - einer vermeintlichen "Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes" -, sondern rechtlich gedeckt vorgegangen werden. Der Vorstoß soll in 14 Tagen mit den Bezirksbürgermeistern diskutiert werden und findet die Zustimmung von Innensenator Schönbohm.
Parallel wird eine erneute Änderung des "Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes"
(ASOG) durch den Innensenat vorbereitet. Diese erneute Novellierung soll damit
erstmals die Verhängung von Aufenthaltsverboten für z.B. DrogenkonsumentInnen
ermöglichen, die bisher schon mit Platzverweisen und "Verbringung" bzw. "Verbringungsgewahrsam"
konfrontiert waren; das Aufenthaltsverbot wird in Berlin - anders als in Dortmund,
Bremen, Karlsruhe oder Hamburg - bisher nicht angewandt.
Bereits 1992 wurde das ASOG in Hinblick auf die Vertreibung von Jugendlichen
und Armutsbevölkerung aus dem Innenstadtbereich novelliert: Mit der Einrichtung
sogenannter "gefährlicher Orte" an mittlerweile 30 Orten der Stadt, die häufig
in der Nähe zu Fern-, S- und U-Bahnhöfen liegen, hat sich die Polizei ein weiteres
Instrumentarium zur Raumkontrolle geschaffen, daß nun das Unterlaufen von Grundrechten
ohne Tatverdacht ermöglicht: Personen- und Taschenkontrollen, Identitätsfeststellungen
und ED-Behandlungen sind durch das novellierte "Allgemeine Sicherheits- und
Ordnungsgesetz" gedeckt. Im vergangenen Jahr ist auch die U-Bahnlinie 7 (mit
Schwerpunkt Neukölln) selbst quasi zum "gefährlichen Ort" ernannt worden und
wird von einer weiteren Sondereinheit der Polizei, dem "Sondereinsatzzug SEZ
7", uniformiert und in Zivil begleitet (vgl. Eick 1998). Im Bezirk Schöneberg,
wo entlang der Potsdamer Straße täglich etwa 15 Platzverweise ausgesprochen
(1997: 4.244) und 40 Personalienüberprüfungen durchgeführt werden (1997: 11.580),
plant der Direktionsleiter derzeit, "die Grenzen des gefährlichen Ortes zu verändern"
und auf die U-Bahn auszuweiten (zit.n. Orde 1998: 23).
Zu den bestbewachtesten Plätzen Berlins zählt das Areal rund um den Breitscheidplatz
und den Bahnhof Zoo. Auch hier gingen den Aktivitäten von staatlicher Polizei
und privaten Sicherheitsdiensten Beschwerden und Kampagnen der Privatwirtschaft,
vor allem durch den Einzelhandelszusammenschluß "AG City" und die Deutsche Bahn
AG, voraus. Noch heute finden die ca. 14-tägig ablaufenden Razzien der "Operativen
Gruppe City-West" auf Zuruf von Geschäftsleuten statt und richten sich vor allem
gegen MigrantInnen, aber auch gegen Bettler, Obdachlose und Jugendliche.
Zum Ende möchte ich dazu noch einige Zahlen nennen: Das Areal um den Bahnhof
gehört zum kleinsten Polizeiabschnitt Berlins mit den wenigsten BewohnerInnen
(Abschnitt 27). Allein die Polizei - und hier vor allem die "Operative Gruppe
City-West" - fahren täglich 2.000 Einsätze und sprechen täglich zwischen 20
und 70 Platzverweise mit 48-stündiger Gültigkeit aus; unterstützt wird die Schutzpolizei
durch 12 private Sicherheitsdienste, von denen einer auch direkt auf dem Kurfürstendamm
patrouilliert, von Sondereinheiten des Landeskriminalamtes (LKA) in Zivil und
dem Bundesgrenzschutz, dessen Arbeitsschwerpunkt im öffentlichen Straßenland
derzeit allerdings auf der Straße "Unter den Linden" liegt.
"Bahn Schutz GmbH", BGS und die privaten Sicherheitsdienste treiben die "Unerwünschten"
zunächst aus den U-, S- und Fernbahnhöfen. So hat der Bundesgrenzschutz im Rahmen
der Hausrechtswahrnehmung für die Deutsche Bahn AG bereits mehrfach Hausverbote
mit einer Dauer von bis zu zwei Jahren ausgesprochen.
Von dort werden Obdachlose und Junkies durch die Schutzpolizei und die privaten
Sicherheitsdienste aus den Eingangsbereichen des Bahnhofs vertrieben, wie auch
die sozialen Drogen- oder Obdachlosenhilfe-Projekte keine Aktivitäten in unmittelbarer
Bahnhofsnähe entfalten dürfen.
Diese Vertreibung reicht zunächst bis auf die andere Seite des Bahnhofsvorplatzes,
wo wiederum private Sicherheitsdienste das Hausrecht wahrnehmen. Dort hat etwa
der US-Konzern "MacDonald's" eine seiner Filialen; aber auch "Kentucky Fried
Chicken" ist dort ansässig und besonders rabiat gegen MigrantInnen. Der Bezirksleiter
von "MacDonald's" hält gar nichts von Obdachlosen am Bahnhof Zoo. Ohne klares
Vorgehen "würde das Lokal nachts zur Obdachlosen-Wärmestube" (zit.n. Greiner/
Leschka/Neuhaus 1995: 25). Das sieht auch der Manager des Intercity- Restaurants
so. Bei durchgehenden Öffnungszeiten des Restaurants ""haben wir genau das Publikum,
das wir nicht wollen, das typische Bahnhof Zoo- Publikum". Also Stricher, Trinker,
illegale Zigarettenverkäufer", so die Journalistin des Berliner "Tagesspiegel"
(Binder 1994: 7).
Belegt ist auch die Verfolgung von Junkies durch private Sicherheitsdienste
bis an einen der Spritzenautomaten und die dann folgende Meldung eines "Straftäters"
an die örtliche Polizei (persönliche Information durch Drogenberatungsstellen).
Ihre Fortsetzung findet das im Polizei-Jargon als Junkie- oder "Fixer- Jogging" bezeichnete Vertreiben entweder in deren Flucht in ein anderes Stadtquartier, wo ähnlich aufgebaute Einheiten tätig sind, oder mittlerweile zunehmend in die U-Bahnen. Hierin liegt eine gewisse Parallelität zu New York und dessen "Zero Tolerance"-Konzept, auf das ich hier nicht weiter eingehen will. Auch dort führte die Vertreibung von den Straßen zunächst noch unter Bürgermeister Dinkins zum Rückzug der Armutsbevölkerung in die U-Bahn (vgl. Behr 1997; Smith 1996).
Wie Untersuchungen der Drogenberatungsstellen "Strass" und "Fixpunkt" sowie der kirchlichen Organisation "Leben mit Obdachlosen" belegen, wird zunehmend der sogenannte "Verbringunsgewahrsam", also die Deportation an den Stadtrand, als Mittel eingesetzt. Etwa 40 Prozent der Befragten waren nach eigenen Angaben von dieser Maßnahme, zum Teil bereits mehrfach, betroffen. Landespolizei wie Bundesgrenzschutz führen diese Maßnahmen nach eigenen Angaben häufig durch.
In Berlin ist die Bahn zu einem der Hoffnungsträger für die Innenstadt aufgestiegen, und die von der Bahn AG auf dem Leipziger Bahnhofsvorplatz installierten Videokameras gelten dem Berliner Senat als besonders wünschenswert. Die Bahn AG soll Vorreiter werden, um der teilweise vorhandenen Widerständigkeit der Bezirke gegen die flächendeckende Videoüberwachung aller Plätze der Stadt privatwirtschaftlich die Spitze zu nehmen. So empfindet etwa der Berliner Innensenator, Jörg Schönbohm (CDU), das Leipziger Überwachungsmodell als vorbildlich für Berlin (QUELLE); aber auch das Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen positioniert sich ähnlich zur Bahn AG:
"Neben der Aufwertung des Unternehmens Bahn wird die städtebauliche Einbindung der Bahnhöfe zur Innenstadtbelebung und Attraktivitätssteigerung zunehmend wichtiger. Diese Ziele unterstützt auch das Land Nordrhein-Westfalen: Die NRW-Initiative "Standorte mit Zukunft" und die Bestrebungen um die "Vitale Stadt" stellen dabei im wesentlichen auf die Entwicklung hochleistungsfähiger Dienstleistungsstandorte ab", so ein Mitarbeiter des Landesinstituts (Rodemers 1998: 5).
Keines der für Berlin skizzierten Projekte ist indes unumstritten. So tragen einige Bezirksverwaltungen diese Maßnahmen derzeit noch nicht mit, was sich auch angesichts der Hauptstadtwerdung und der kürzlich beschlossenen Bezirksreform, die sowohl PDS- wie auch bündnisgrüne Bezirke schwächen bzw. auflösen wird, ändern könnte. Ausdruck für die Umkämpftheit dieser Räume sind aber auch die Bemühungen der Obdachlosen-Selbsthilfe- Organisationen, sich gegen die Ausgrenzungspolitik zu wehren. Der Widerstand gegen die Räumung der innerstädtischen "Wagenburgen" hat interessanter Weise dazu geführt, daß - unter der Maßgabe, sich nicht mehr in der Innenstadt sehen zu lassen - oben erwähntes Immobiliengespann für Obdachlose an der Peripherie einzelne Bauwagen anbietet (vgl. Obdachlosenplan Reinickendorf 1998).
Zusammengefaßt entsteht der Tendenz nach aus dem fordistischen "großen Bruder" der "Subventionsmetropole Berlin" die rassistische "Sicherheitsfamilie", die mit Public Private Partnership kleinräumig "Quartiersmanagement" für die "Kerngesellschaft" im "Unternehmen Berlin" betreibt.
Der städtische Raum wird kleinteilig mit ausdifferenziertem Ordnungsrecht wahlweise ghettoisiert bzw. für eine "attraktive Öffentlichkeit" inszeniert und von Störungen freigehalten. In Berlin, wo sich von den sechs großen Bahnhöfen - Bahnhof Zoo, Lehrter Bahnhof, Charlottenburg, Hauptbahnhof, Alexanderplatz (S-Bahn) und Bahnhof Lichtenberg - derzeit drei im Um- bzw. Aufbau befinden, sind an den drei bereits voll funktionsfähigen Bahnhöfen Knotenpunkte einer panoptischen Stadt entstanden, um die herum weitere Sicherheits- und Konformitätsstandards durchgesetzt werden sollen. Insoweit stellen sie nicht nur eine Parallele zu den Shopping Centers auf der "grünen Wiese" und den Shopping Malls, Atrien und neuen Plätzen, wie dem Potsdamer oder Leipziger Platz, dar, sondern weisen über deren Enklaven-Charakter hinaus. Sie sollen vielmehr der Nukleus für die sichere Stadt im 21. Jahrhundert werden.
Damit stellen Bahnhöfe in Hinblick auf kommunale, innerstädtische Sicherheits- und Ordnungsinteressen privatwirtschaftlich geführte und staatlich wie privatwirtschaftlich bediente Filialen zur Etablierung neuer Sicherheits- und Ordnungsmodelle dar. Der "Geschäftsbereich Personenbahnhöfe" und der Bundesgrenzschutz können insoweit als auf Wachstumskurs befindliche Filialleiter des "Unternehmens Berlin" gelten.
Behr, Rafael 1997: Zweifelhafte Vorbilder. Die Wirkung der "New York"- Metapher auf die deutsche Polizei(politik), in: Gunter Dreher/Thomas Feltes (Hrsg.): Das Modell New York: Kriminalprävention durch "Zero Tolerance"? Beiträge zur kriminalpolitischen Diskussion, Felix Verlag, Holzkirchen/Obb., S.148-160
Binder, Elisabeth 1994: "Was wollen Sie machen, bei dem Publikum...". Bahnhof Zoo bietet Berlin-Besuchern erschreckendes Bild, in: Der Tagesspiegel vom 20. Januar 1994, Berlin, S.7
Brunn, Burkhard/Dietrich Praeckel 1992: Der Hauptbahnhof wird Stadttor. Zum Ende des Automobilzeitalters, Anabas Verlag, Gießen
BSG. Bahn Schutz & Service GmbH 1997 (Hrsg.in): Starker Schutz & kompletter Service. Die Sicherheitsprofis für zufriedene Kunden (Informationsmappe), Selbstverlag, Frankfurt/M.
Bueß, Peter 1997: Private Sicherheitsdienste. Zur Tätigkeit freier Unternehmer auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/u.a.
Bund Deutscher Architekten/Deutsche Bahn AG/Förderverein Deutsches Architekturzentrum (Hrsg.Innen) 1997: Renaissance der Bahnhöfe. Die Stadt im 21. Jahrhundert, Vieweg Verlag, Braunschweig/Wiesbaden
Bundesministerium des Innern (Hrsg.) 1997: Konzept der Neuorganisation des Bundesgrenzschutz (BGS), 11. September 1997, Bonn
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Deutsche Bahn AG (Hrsg.in) 1996a: Geschäftsbericht 1995, Selbstverlag, Frankfurt/M.
Deutsche Bahn AG (Hrsg.in) 1997: Renaissance der Bahnhöfe. Die Stadt im 21. Jahrhundert, (Ausstellungsbeiheft vom März 1997) Selbstverlag, Berlin
Deutsche Bahn AG (Hrsg.in) 1997a: Geschäftsbericht 1996, Selbstverlag, Frankfurt/M.
Eick, Volker 1997: "Schluß mit den Problembürgern!" Eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn AG schafft öffentliche Räume, in: MieterEcho. Zeitung der Berliner MieterGemeinschaft (Nr. 265), Nov./Dez. 1997, S.8-9
Eick, Volker 1998: Neue Sicherheitsstrukturen im "neuen" Berlin. "Warehousing" öffentlichen Raums und staatlicher Gewalt, in: ProKla. Zeitschrift für kritische Sozialwissenschaft, Heft 110: "S(t)andOrt Berlin" (März 1998), Verlag Westfälisches Dampfboot, Münster, S.95-118
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Greiner, Benjamin/Leschka, Simon/Neuhaus, Stephan 1995: Fünf Tupfer Senf, fünf Tupfer Ketchup. Ökobirnen im Schnellrestaurant, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung (Jugend schreibt), Frankfurt/M., S.25
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Kessow, Peter-Michael 1997: Bahnpolizeiliche Aufgaben des Bundesgrenzschutzes. Organisation, Zuständigkeiten, Einsatz, Zusammenarbeit mit Behörden und anderen Institutionen, Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/u.a.
Leisting, Wolfgang 1997: Polizeirecht und offene Drogenszene, in: Josef Estermann (Hrsg.): Auswirkungen der Drogenrepression. Illegale Drogen: Konsum, Handel, Markt und Prohibition (Studien zur qualitativen Drogenforschung und akzeptierenden Drogenarbeit, Band 15), Verlag für Wissenschaft und Bildung, Berlin
Martin, Joachim 1995: Entkriminalisierungsvorschläge. Beispiel: Beförderungserschleichung (§ 265a StGB), in: Rolf Gössner (Hrsg.): Mythos Sicherheit. Der hilflose Schrei nach dem starken Staat, Nomos Verlag, Baden-Baden
Maurer, Albrecht 1998: Schleierfahndung im Hinterland. Das ganze Land als "zweite Grenzlinie", in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 59 (1/98), Cilip Verlag, Berlin, S.51-56
Orde, Sabine am 1998: Verdrängung in die U-Bahnhöfe. Polizei zieht positive Bilanz im Kampf gegen Straßenkriminalität, in: die tageszeitung vom 23. April 1998, S.23, Berlin
PDS-Bundestagsgruppe (Hrsg.in) 1997: DB AG. Deutsche Bahn Abwicklungs- Gesellschaft. Ein alternativer Bericht über die Geschäfte der Deutschen Bahn AG (2. erweiterte Auflage), Selbstverlag, Bonn
Rodemers, Jakob 1998: Sicherheit in Bussen und Bahnen, an Haltestellen und an Bahnhöfen (Vortrag, gehalten an der Universität Kaiserslautern am 5. Februar 1998), unv. Manuskript (S. 1-21), Dortmund/Kaiserslautern
Smith, Neil 1996: The New Urban Frontier. Gentrification and the Revanchist City, Routledge, London/New York
Schivelbusch, Wolfgang 1989: Geschichte der Eisenbahnreise. Zur Industrialisierung von Raum und Zeit im 19. Jahrhundert, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M.
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Wiedenroth, Pascale 1995: Safety First! Sicherheit im Zug, in: ZUG. Für Menschen unterwegs (Ausgabe Januar 1995), S.24-27, Frankfurt/M.
Wolf, Winfried 1992: Eisenbahn und Autowahn. Personen- und Gütertransport auf Schiene, Straße, in der Luft und zu Wasser. Geschichte, Bilanz, Perspektiven (erweiterte Neuausgabe), Rasch und Röhring Verlag, Hamburg/ Zürich
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