Augen der Macht - Teil 1Ginge es nur nach dem Willen des neuen Hessischen Innenministers Volker Bouffier (CDU) würden in Zukunft alle Hessischen SchülerInnen auf dem Pausenhof per Video überwacht werden. Ausufernder Gewalt und dem Drogenkonsum von SchülerInnen will der Minister Herr werden.
Vorstellbar ist, daß dieses Vorhaben mittel- bis langfristig gesehen auch auf öffentliche Plätze und Straßenzüge ausgeweitet wird. Der fließende Verkehr wird hierzulande schon lange mit Kameras überwacht. Neu ist Bouffier’s Vorhaben für die BRD nicht. Seit 1996 werden in Westerland/Sylt biertrinkende PunkerInnen und in Leipzig DrogenkonsumentInnen im öffentlichen Raum in dieser Form überwacht. Großes Vorbild für die Überwachung des öffentlichen Raumes ist Großbritannien. Dort gibt es schon jetzt die größte Kameradichte pro Kopf in Europa und jede Woche kommen 500 neue Anlagen hinzu. Als Paradebeispiel für den Sinn von Aufzeichnungen einer Kamera im Kampf gegen Kriminalität gilt die Überführung zweier Heranwachsender wegen Mordes an dem zweijährigen James Bulger in Merseyside. Heute weiß man, daß die Aufnahmen zu schlecht waren um die beiden als Täter zu identifizieren. Trotzdem hat dieser Fall dazu beigetragen, daß viele Briten eine TV überwachte Stadt oder Kommune befürworten.
Historischer Rückblick der Kameraüberwachung in der BRD
Nicht ein großer, sondern viele kleine Brüder...
George Orwell’s Vision einer Welt, in der der große Bruder (“Big Brother”)
die Gesellschaft Tag und Nacht nicht aus den Augen läßt, hat sich nicht bestätigt.
In “1984”
gibt es weder Reichtum noch Luxus - nur Machtstrukturen.
1999 gibt es Reichtum und Luxus - und ebenfalls Machtstrukturen. Kurz vor dem
Jahrtausendwechsel überwachen viele kleine Brüder aus unterschiedlichen Motiven
(meist aus Gewinnstreben) wann und wen sie wollen.
Der Staat hat schon lange das öffentliche Überwachungsmonopol aufgegeben. Neben
einem staatlichen Kontrollanspruch wird der Mensch in Deutschland als ArbeitnehmerIn,
Gast, KonsumentIn und BesucherIn ausgeforscht und überwacht.
Das Elektronikversandhaus Conrad (Hirschau) meldet in diesem Jahr “einen erfreulichen Anstieg beim Vertrieb von Überwachungsanlagen”. Gar von einem “Boom” in Sicherheitstechnik, an dem auch die KleinhändlerInnen teilhaben, spricht der Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS). Nur am Rande: Unternehmen des BDWS sind in Frankfurt ganz offiziell eine Kooperationsgemeinschaft mit der Polizei eingegangen (FR vom 18.06.99).
Seit Ende der 70er Jahre wurde Videoüberwachung immer preiswerter und damit zwangsläufig immer häufiger eingesetzt. In Deutschland gibt es derzeit zwischen 300.000 und 400.000 Überwachungskameras. Mehr als die Hälfte der 16600 deutschen Tankstellen sind mit Videoanlagen ausgestattet. Im Frankfurter Hauptbahnhof schauen ca. 120 Kameras den Reisenden zu. Sie hängen ferner in Kaufhäusern, Supermärkten, Fabriken, Flughäfen, Banken und Sparkassen, Spielcasinos etc. und sollen dort die eigene Sicherheit erhöhen und/oder andere Personen(-gruppen) kontrollieren.
Die Branche, die die visuelle Sicherheitstechnik mit am häufigsten einsetzt, sind Wach- und Sicherheitsdienste (z. Zt. über 300.000 Arbeitnehmer in der BRD). Ob zur Beweissicherung bei Straftaten oder um ihr Personal effektiver und effizienter einzusetzen, greift das Gewerbe immer häufiger auf Kamera- und Videosysteme zurück. Doch selbst den “Sicherheitsproduzenten” bringt diese Technik nicht nur Vorteile: a) kontrolliert sie die “Kontrolleure”; b) werden verbesserte und billigere TV-Anlagen Arbeitsplätze wegrationalisieren, weil auch Wach- und Sicherheitsunternehmen - vor allem bei stagnierender bzw. rückläufiger Kriminalitätsrate - sich marktwirtschaftlichen Kriterien (wie Wettbewerbs- und Konkurrenzdruck, schlechter Auftragslage...) unterwerfen müssen.
Der technische Fortschritt hat die Überwachungstechnik immer kleiner und besser werden lassen. Der oder die Überwachte wird Miniaturkameras kaum noch wahrnehmen und deshalb von der Überwachung nichts bemerken, wenn er oder sie nicht darauf hingewiesen wird. Dieser Hinweis ist nicht die Regel!
Datenschutz und das “Recht auf informelle Selbstbestimmung”
Die Rechtsgrundlage für den Einsatz von Kameras im privaten Raum (z. B. einem Kaufhaus) ist das Hausrecht. Hier weiß der Besucher nie, ob er “nur” für eine Bildfernübertragung gefilmt oder ob aufgezeichnet wird. Der Datenschutz im privaten Bereich gestaltet sich sehr viel schwieriger als im öffentlichen Bereich. Die Datenschutzkontrollbehörde für die “Privaten” ist das jeweilige örtlich zuständige Regierungspräsidium. Anders als im öffentlichen Bereich ist es hier nicht möglich, sporadische Kontrollen durchzuführen, weil das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dies nicht zuläßt. Der Begriff der “Narrenfreiheit” für die Betreiber privater Videoanlagen ist sicherlich nicht unzutreffend.
Weil aber die Überwachung des öffentlichen Raumes in der BRD einen Eingriff in das “Recht auf informelle Selbstbestimmung” darstellt, ist der Datenschutz hier besser geregelt. Die Landesdatenschutzbeauftragten bzw. der Bundesdatenschutzbeauftragte hat das Recht, Beschwerden und Eingaben nachzugehen und sich auch vor Ort umzuschauen.
Den BefürworterInnen der CCTV (Closed Circuit Television)-Anlagen, Herrn Bouffier und anderen Law and Order-PolitikerInnen muß klar sein, das durch diesen Technikeinsatz viele Straftaten nur verlagert werden und der Mißbrauch einige - nicht nur datenschutzrechtliche - Probleme aufwirft. Ins Fadenkreuz geraten neben Ordnungsproblemen wie falsches Parken, wildes Urinieren usw. auch wieder die Randgruppen. Wenn z. B. deren innerstädtische Treffpunkte dauerüberwacht werden, drängt sich den Unbeteiligten der Eindruck auf: Von den hier Überwachten droht Gefahr, hier besteht erhöhtes Sicherheitsrisiko. So werden Menschen ungerechtfertigt stigmatisiert und kriminalisiert.
In Großbritannien sollen in naher Zukunft CCTV-Anlagen zum Einsatz kommen, die an einen Rechner gekoppelt biometrische Merkmale auswerten. Die Firma NeuroMetric (USA) hat ein System entwickelt, daß aus einer Menschenmenge pro Sekunde 20 Gesichter herausfiltern und in Sekunden mit Millionen von Bilddaten abgleichen kann. Doch die Entwicklung geht noch weiter: An der Universität von Leeds wird an Rechnerprogrammen gearbeitet, die auffälliges Verhalten melden. Zum Beispiel einen Bankräuber, der vor einer Kassenfiliale zwei Stunden auf und ab geht, bevor er sich entschließt einen Überfall durchzuführen. Ohnehin soll die “Verbrechensbekämpfungs-Software” im nächsten Jahrtausend eigenständig einzelne Personen kameraübergreifend verfolgen können, so daß die Menschen an den Kontrollmonitoren bald überflüssig sind.
Wir haben - außer Privatsphäre, Datenschutz und Lebensqualität - durch die neuen Kontroll- und Überwachungstechniken mehr zu Verlieren. Die Frage lautet: Lassen wir uns weiterhin einreden, diese Sicherheitsbestrebungen hätten keine negativen Konsequenzen und dienten nur dem Wohlergehen Aller? Zum Nachdenken: Da bildet sich eine Sicherheitslobby, die Schutz verspricht aber Macht und Einfluß meint. Und wer Freiheiten für Sicherheit aufgibt, wird am Ende Beides verlieren!
Die Situation in KASSEL - mit ausführlichem Fotobericht!
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online seit: 4. Dezember1999 | Feedback