safer city Presseerklärung zur geplanten Sicherheitspartnerschaft zwischen Polizei und privaten Sicherheitsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern


Nachtrag und weitere Einzelheiten hängen unten an!

Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer PolizistInnen (Hamburger Signal) e.V.

und

SAFERCITY (www.safercity.de)

 

Kassel, 26.11.1999

Presseerklärung zur geplanten Sicherheitspartnerschaft zwischen Polizei und privaten Sicherheitsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern

Ausverkauf der öffentlichen Sicherheit!
In Mecklenburg-Vorpommern jetzt Flächendeckend?

Die BAG Kritischer PolizistInnen und SAFERCITY sehen sich zum wiederholten Male veranlasst, auf eine schleichende und drohende Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hinzuweisen.

In Schwerin droht die erste flächendeckende, ein ganzes Bundesland betreffende, Sicherheitspartnerschaft zwischen Polizei und privaten Sicherheitsdiensten verwirklicht zu werden. Laut BDWS (Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen) stehen die Gespräche zwischen dem dortigen Innenministerium und dem BDWS kurz vor erfolgreichem Abschluss.

Im Unterschied zu den bisher schon bestehenden Vereinbarungen zwischen Polizeipräsidenten und lokalen Sicherheitsfirmen (Frankfurt a.M., Düsseldorf und Belzig/Brandenburg) soll der Informationsfluss diesmal nicht nur einseitig von Privaten zur Polizei bestehen (beobachten, erkennen und melden). Die Privaten erwarten, von den Polizeidirektionen z.B. in laufende Fahndungen eingebunden und über Sicherheitslagen informiert zu werden.

Nach unserer Einschätzung sind Sicherheitsunternehmen eher wenig an der Bekämpfung von Kriminalität interessiert. Sie (die BDWS-Unternehmen) wollen mehr Macht und Einfluss gewinnen und Informationen erlangen. Dies soll zum Einen dazu dienen, potentielle spätere Aufträge besser erfüllen zu können, und zum Andern dazu, die lästige "Billigkonkurrenz" los zu werden. Wie überall in der privaten Wirtschaft steht auch hier nicht Sicherheit, sondern Umsatz und Profit an erster Stelle.

Dass die Polizeigewerkschaften sich zu diesen Entwicklungen weitgehend unkritisch äussern oder einfach schweigen - im Gegensatz zu Verlautbarungen früherer Jahre - macht uns nachdenklich.

Besonders bedenklich ist jedoch die nach wie vor fehlende rechtliche Klärung der aufkommenden Befugnisse und Aufgaben sowie der Datenschutz. Dies wurde vor geraumer Zeit von Bundesinnenminister Schily angekündigt, bisher ist aber von der Arbeit an einer Gesetzesvorlage nichts zu hören.

In der uns zur Verfügung stehenden Quelle (Nordkurier vom 24.11.99) wird als Gesprächspartner noch der Frankfurter Polizeipräsident Hoffmann genannt. Er war es, der die im Artikel genannte Vereinbarung zwischen Polizei und Privaten für die Stadt Frankfurt abschloss. Hoffmann der dann aber aufgrund der sogenannten "Reiter-Affäre" aus dem Amt scheiden musste, ist mittlerweile zu einem Frankfurter Sicherheitsunternehmen gewechselt. Ein Karriereschritt, der für hochrangige, staatliche Sicherheitsdienstleister übrigens keine Ausnahme darstellt: So sind vor allem in den neuen Bundesländern zahlreiche ehemalige Mitarbeiter des MfS für private Sicherheitsunternehmen tätig - ein weiteres Argument gegen eine Partnerschaft zwischen Polizei und privaten Sicherheitsdiensten.




Nachtrag vom 30.11.1999:
Hoffmann ist seit Anfang Oktober 1999 Mitarbeiter des BDWS-Unternehmens IHS Holding GmbH.




Nachtrag zur Presseerklärung zur geplanten Zusammenarbeit zwischen Polizei und privaten Sicherheitsdiensten in Mecklenburg-Vorpommern;
Artikel: „Private Streifen sollen gezielt die Augen offen halten - Innenministerium strebt mehr Kooperation mit Wachdiensten an“, von Marcus von Landenberg, Nordkurier vom 24.11.1999

Kassel, 1.12.1999

Wie steht es nun um die Sicherheitspartnerschaft im Nordosten unserer Republik?
Von der ersten landesweiten Kooperationsverhandlung im „Hauruck“-Verfahren, ohne Einbindung des Landesdatenschutzbeauftragten, haben wir erfahren. Die begleitende Berichterstattung dazu im ersten Artikel des Nordkuriers (24.11.99) haben wir genauer angesehen und darauf auch reagiert. Weiterer Aufklärung dient dieser Nachtrag.

Der Redakteur hat in seinem Artikel die Meinung Tauchmanns, der Vorsitzender der Landesgruppe des Bundesverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) ist, korrekt im Konjunktiv wiedergegeben. Die Darstellung des BDWS-Vorsitzenden scheint eher seinen Wunschvorstellungen als dem aktuellen und konkreten Stand der Verhandlungen zu entsprechen.

In der Pressemitteilung des Innenministers Dr. G. Timm weist dieser anläßlich seiner Begrüßungsrede zur Jahresmitgliederversammlung des BDWS in Schwerin vom 21.09.1999 auch auf die fehlende bundeseinheitliche Rechtsgrundlage hin. Der Klärung der Frage des Umgangs mit sensiblen Daten, die fachliche Qualifikation und persönliche Eignung sowohl des Personals als auch der Unternehmen sieht er als wichtig an. Darauf ging der BDWS-Vorsitzende im Interview nicht ein. Als ein Beispiel für journalistsche Laxheit zeigen wir hier, wie der Artikel weitergeht:

  „In Frankfurt am Main, wo der Modellversuch bereits seit Sommer dieses Jahres praktiziert wird, hat man bislang gute Erfahrungen mit der Zusammenarbeit zwischen staatlichen und privaten Ordnungshütern gemacht. Dort wurde auf Seiten der Polizei ein Ansprechpartner für die Sicherheitsdienste eingeführt, umgekehrt haben sich die an der Kooperation beteiligten Firmen verpflichtet, eine gemeinsame Informations- und Ansprech-Stelle einzurichten, die rund um die Uhr besetzt ist. Außerdem nimmt jeweils ein Mitarbeiter dieser Informationsstelle an einer wöchentlichen Gesprächsrunde mit der Polizei teil in der die aktueller Lage und Möglichkeiten zur Kriminalitätsbekämpfung erörtert werden. Die Idee hinter dem Modellprojekt erklärte  der Frankfurter Polizeipräsident Walter Hoffmann gegenüber dem Nordkurier: ‘Wenn wir als Polizei schon die Bürger zum Hinsehen und Reagieren anregen, ist es doch wichtiger, ausgebildete Sicherheitskräfte zur Meldung verdächtiger Wahrnehmung anzuhalten.’ “

Die Darstellung dieses Modellversuchs entspricht im Wesentlichen unserem Kenntnisstand, aber wir monieren die Formulierung: „...Zusammenarbeit zwischen staatlichen und privaten Ordnungshütern...“ Schließlich gibt es eine gesellschaftliche Ordnung, definiert als freiheitlich-demokratische Grundordnung, und dem Staat obliegt es, diese aufrecht zu erhalten. Das tun PolizeibeamtInnen, die einen Eid auf die Verfassung - mit all ihren Grundrechten - geleistet haben, und die dem Beamten- und Disziplinarrecht unterstehen. Die Institution Polizei wird parlamentarisch kontrolliert. All dies trifft für Sicherheitsunternehmen und deren Mitarbeiter nicht zu. Private Dienste sorgen bisher in privatem Auftrag für Ordnung, die das Zivilrecht, und damit z.B. Eigentumsfragen oder das Hausrecht, betrifft. Noch gibt es nur staatliche Ordnungshüter und keine privaten Hüter mit „hoheitlichen Aufgaben für private Ordnung im öffentlichen Raum“.

Im Nordkurier lesen wir vom „...Frankfurter Polizeipräsident Walter Hoffmann... “. Wir wissen, dass der ehemalige Frankfurter Polizeipräsident Wolfhard(!) Hoffmann wegen seiner nicht zu zügelnden Leidenschaft Polizeipferde zu reiten, aus dem Amt scheiden musste. Seit dem 01.10.1999 steht er bei dem BDWS-Unternehmen IHS Holding GmbH unter Vertrag. Wir meinen, auf dem Hintergrund dieser Information erscheinen seine Äußerungen in einem anderem Licht. Wechsel hochrangiger Polizisten in die Sicherheitsbranche sind häufig zu beobachten. Übrigens wechselte auch der ehemalige Hamburger Innensenator Hackmann zu einem Sicherheitsunternehmen über.

Weiter wird ein „...Vorsitzender der Polizeigewerkschaft im Nordosten...“ im Artikel erwähnt. Welche Polizeigewerkschaft ist dies? Bundesweit agieren mittlerweile 5 Polizeigewerkschaften und Berufsverbände mit unterschiedlichen politischen Ausrichtungen.





V.i.S.d.P.: Tilman Boller, Lange Str. 17, 34131 Kassel, Tel.: 0561/35866, Email: tilman.boller@safercity.de;
Thomas Brunst, Vorstandsmitglied BAG Krit. Pol., Red. SAFERCITY, Sommerweg 13A, 34125 Kassel, Tel.: 0561/5790618, Email: thomas.brunst@safercity.de


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