safer city

Bürgermeister Gehb und der besondere Vollzugsdienst der Stadt Kassel


von Thomas Brunst
Kassels Innenstadt soll sauberer und sicherer werden. Dies fordert seit Monaten der in Kassel erscheinende Extra-Tip (kostenloses Werbe- und Anzeigenblatt mit Bildzeitungsniveau). Mit immer größer werdenden Schlagzeilen, die eher an Horrorgeschichten glauben lassen, als an eine objektive Berichterstattung über Randgruppen unserer Gesellschaft, wird Stimmung gemacht. Es trifft immer die Gleichen: Obdachlose, Drogenabhängige und andere, die die soziale Ausgrenzung ohnehin schon tagtäglich erfahren, werden dabei zur Zielscheibe. Das Ziel, das der Extra-Tip mit dieser Meinungsmache verfolgt, ist die Vertreibung dieser Menschen aus der Innenstadt. Daß diese Forderung längst keine Utopie mehr ist, zeigt die derzeitige Situation in Kassel. Von immer mehr Orten und Plätzen wurden Obdachlose und Drogenabhängige vertrieben. Die Stadt leistet ihren Beitrag dazu, indem sie an Treffpunkten dieser Gruppen Bänke und Sitzgelegenheiten abbaut. Dies alles hat in den letzten zwei Jahren dazu geführt, daß sich diese Gruppen immer mehr aus der Innenstadt in die angrenzenden Wohn- und Naherholungsgebiete zurückzogen. Wie die Erfahrungen aus anderen Städten bereits gezeigt haben, kommt es hierbei nicht zu einer Problemlösung, sondern lediglich zu einer Problemverlagerung. Im Juli diesen Jahres stellte der Extra-Tip das "Krefelder Modell" vor. In der Unterzeile dieses Artikels hieß es: "Modellversuch am Rhein: 'Stadt-Sheriffs' räumen auf" und im September rühmte sich das Werbeblättchen damit, daß aufgrund der eigenen Berichterstattung in Kassel über die Einführung dieser 'Stadt-Sheriffs' nachgedacht wird.


Das "Krefelder Modell"

Unter der Überschrift "Vollzugsdienst sucht das Gespräch mit dem Bürger / 'Blauhemden' gegen Störungen aller Art im Einsatz" stellte das Presseamt der Stadt Krefeld im Mai diesen Jahres den neu geschaffenen städtischen Vollzugsdienst vor. In dieser Pressemitteilung wird der städtische Vollzugsdienst, bestehend aus fünf Mitarbeitern, als "kommunaler Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Krefeld" dargestellt. Um Störfälle unterschiedlichster Art rasch und wirksam zu beseitigen, sind 27 Punkte in einem Aufgabenkatalog definiert. Dieser Katalog soll für weitere Tätigkeiten nach oben offen bleiben. Ob Störungen im Straßenbild durch Dreck oder Hundekot, defekte Beleuchtung, Radfahren in den Fußgängerzonen, offener Drogendeal, Straßenprostitution oder unerlaubte Feuerstellen im Stadtwald, der Vollzugsdienst der Stadt Krefeld "kümmert sich um alle Probleme." Immer in Doppelstreife gehen die Vollzugsdienstkräfte - notfalls auch Nachts - gegen Störungen vor. Sie haben dabei weitgehende Befugnisse, wie Ausweiskontrolle, Durchsuchung von Personen, Sachen und Wohnungen. Auch die vorläufige Festnahme ist im Maßnahmenkatalog vorgesehen. Problemzonen und -zeiten sollen ermittelt werden damit der kleine Trupp möglichst effektiv arbeiten kann. Alle Mitarbeiter des städtischen Vollzugsdienstes kommen aus dem Außendienst des Ordnungs- und des Sozialamtes. Die Stadt Krefeld legt Wert darauf festzustellen, daß bei dem Modell auf keinen Fall der Eindruck der "Polizeistaatmethodik" entstehen soll.


Zugespielte Beschlußvorlage

Dem TagesSatz (ein in Kassel erscheinendes Straßenmagazin, das von Menschen in sozialen Schwierigkeiten verkauft wird) wurde anonym eine Beschlußvorlage für den Magistrat zur Inneren Sicherheit der Stadt Kassel zugespielt. Als Verfasser dieser Vorlage wird der Kassler Bürgermeister Dr. Jürgen Gehb (CDU-Kreisvorsitzender) genannt! In dem Papier fordert Gehb seine Magistratskollegen/innen auf, zur Verbesserung der Sicherheit und Ordnung insbesondere in der Innenstadt, für einen besonderen Vollzugsdienst beim Ordnungsamt zu stimmen. Gekleidet in Dienstuniformen und in Begleitung von Hunden sollen die Mitarbeiter ausgerüstet mit z. B. VW-Golf (zur Sicherstellung von Waren wilder Händler und Alkoholika bei Störern) Dienst verrichten. In der Vorlage heißt es: Die Mitarbeiter des besonderen Vollzugsdienstes der Stadt Kassel sind "gemäß &167; 99 Abs. 3 Ziff. 1 Hess. G. ü. d. öff. Sicherheit und Ordnung (HSOG) zu Hilfspolizeibeamten zu bestellen einschließlich der Befugnis zur Anwendung des unmittelbaren Zwangs durch Hilfsmittel der körperlichen Gewalt (&167; 99 Abs. 2 Satz 2 HSOG)." Diese Mitarbeiter "sind als Vollzugsbeamte nach dem Hess. Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HVwVG) zu bestellen und genießen damit den Schutz des &167; 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte)." "Sie sind damit ermächtigt, Zwangsmittel einschlißlich des unmittelbaren Zwangs gem. &167;&167; 47 - 49 HSOG und &167;&167; 74 - 79 HVwVG anzuwenden". Ferner sind diese städtischen Ordnungskräfte befugt Platzverweise, Identitätsfeststellungen, Beantragung von Aufenthaltsverboten und Durchsuchungen von Personen, Sachen und Wohnungen (Maßnahmen hier nicht abschließend) anzuwenden. Der besondere Vollzugsdienst soll aus Ordnungskräften bestehen, die über eine gesunde, kräftige und sportliche körperliche Konstitution verfügen. In der Begründung zu dieser Vorlage ist zu lesen: "Es wird im zunehmendem Maße Klage darüber geführt, daß ein sorgloser Umgang mit Abfällen, aggresives Betteln, massiertes, störendes Auftreten von drogenabhängigen Personen und Nichtseßhaften, Beschädigungen und Zerstörungen öffentlicher Einrichtungen und andere störende Verhaltensweisen in der Innenstadt, aber auch in den für die Erholung der Bevölkerung bestimmten Parkanlagen Zustände haben enstehen lassen, die vom überwiegendem Teil der Bevölkerung als nicht mehr zumutbar und damit als Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung empfunden werden." Und weiter: "Die Möglichkeit des Ordnungswidrigkeitenrechts, im Einzelfall durch Sanktionen nachträglich zu reagieren, reichen nicht aus." Könnte dies bedeuten, daß im Vorfeld nach einer Art augenscheinlichen Selektion Aufenthaltsverbote erteilt und den in der Beschlußvorlage genannten Personenkreisen der freie Zugang in die Innenstadt verwehrt würde? Neben Abfall und insbesondere Hundekot soll das Hauptaugenmerk der Ordnungskräfte den "Störungen" durch Nichtseßhafte... und Drogenabhängige gelten. Durch die Arbeit des Städtischen Vollzugsdienstes sollen störende Verhaltensweisen möglichst bereits bei ihrer Entstehung unterbunden werden.


Sozialhilfeempfänger sollen zu städtischen Ordnungskräften verpflichtet werden

Aus der Beschlußvorlage geht auch hervor, daß aus den gegen Ordnungsproblemen gerichteten handeln Ordnungswidrigkeitenverfahren resultieren können, die dann verwaltungstechnisch abgewickelt werden müssen. Es ist den Verfassern dieser Vorlage jetzt schon klar, daß die durch Verwarn- und Bußgeldverfahren eingeforderten Gelder sehr gering sein werden und nicht zur Kostendeckung des Vollzugsdienstes beitragen. Bei Widerspruchsverfahren entstehen neue Kosten, die die öffentlichen Kassen weiter belasten - von einem hohen Maß an Arbeitsaufwand für die Verwaltung ganz zu schweigen. Denn einem Jeden muß klar sein, daß bei den in der Vorlage genannten Personengruppen die auferlegten Verwarn- und Bußgelder nicht einzutreiben sind. Zu befürchten ist auch, daß es bei der Durchführung der Ordnungsaufgaben (Sicherstellung von Alkohol) zu Widerstandshandlungen kommt, aus denen dann wiederum Straftaten (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) entstehen. Die im Beschluß beschriebenen Personenkreise könnten sich durch die ständige Kontrolle und Überwachung provoziert fühlen. Die Gefahr, daß es dann bei den vom Vollzugsdienst ergriffenen Maßnahmen (z. B. Durchsuchungen, Platzverweisungen) zum aktiven Widerstand kommt, ist groß. Ist dieses ein gewünschter Effekt, um freiheitsentziehende Maßnahmen ergreifen zu können, die man ohne die Einrichtung des besonderen Vollzugsdienstes nicht hätte? So stellt sich an jeden einzelnen Bürger nicht nur die Frage nach dem Sinn und Zweck dieser Stadt-Sheriffs, sondern auch die der Kosten-Nutzen-Rechnung. Herr Dr. Gehb, aber auch der Extra-Tip, haben es bisher vermieden hierauf einzugehen und klarzustellen, daß es den Steuerzahler sehr viel mehr kosten kann als die Gehb'sche Rechnung bislang vorgibt. Danach sind für die sachliche Ausstattung der zunächst 6 zusätzlichen Stellen BAT Vc/Vb 80.000 DM vorkalkuliert. Die laufenden Kosten werden auf 610.000 DM jährlich geschätzt. Zum Thema Kosteneinsparung fiel Bürgermeister Gehb noch eine Alternative ein: Er verweist auf die seit 1. August '96 geltenden neuen Sozialhilfegesetze. Danach kann Sozialhilfeempfängern bei Ablehnung zumutbarer Arbeit der Regelsatz um mindestens 25% gekürzt werden. Hierzu äußerte Gehb: "Was spricht denn dagegen, Sozialhilfeempfänger zu Ordnungskräften auszubilden und dann in der City einzusetzen?" Nach der Liste der Kontrollaufgaben kann unter der laufenden Nummer 8 der Verstoß gegen das Tauben-Fütterungsverbot nach der Identitätsfeststellung mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige geahndet werden. Gleiches gilt für das Nichtanleinen von Hunden. Unter dem Deckmantel der Sicherheit und Ordnung soll hier eine Politik betrieben werden, die selbst denen Nachteile bringt, die sich von dieser Ordnungspolitik zunächsteinmal nicht berührt fühlen. Es bleibt auch zu klären, wie weit die Befugnisse der städtischen Sicherheits- und Ordnungswächter ins Verwaltungs- und Polizeirecht hineinragen dürfen. Denn gezielt sollen hier durch den besonderen Vollzugsdienst hoheitliche Maßnahmen wahrgenommen werden, die eine intensive Ausbildung im Polizei- und Verwaltungsrecht, Staatsbürgerkunde und dem Verfassungsrecht erfordern, weil freiheitliche Grundrechte verfassungsrechtlich garantiert und geschützt sind. Dieses ist notwendig, damit dem Bürger der bestmögliche Schutz vor Willkür und rechtlichem Fehlverhalten zuteil wird. Denn Identitätsfeststellung, Platzverweisungen und Erteilung von Aufenthaltsverboten bedeuten Einschnitte in die grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte eines jeden Bürgers.


Die "Gesocks" - Äußerung

In der jüngsten Vergangenheit machte Bürgermeister Gehb von sich reden wegen seiner Aüßerungen während einer Podiumsdiskussion zum Ausländerrecht und in einer Sendung des "Offenen Kanals" (Kassler Stadtfernsehen). Gehb, der früher Verwaltungsrichter war, bezeichnete Obdachlose und Flüchtlinge als "Gesocks" und nannte u. a. jüdische Einwanderer aus Osteuropa in einem Satz mit Drogendealern. In der Fernsehsendung des offenen Kanals vom 18.09.96 äußerte Gehb: "Wir ziehen das "Gesocks" hier an, in jeder Beziehung, zu uns kommen alle, auch Penner und andere Leute, die in der Peripherie weggejagt werden, die werden bei uns schön gehätschelt und getäschelt. Im Oberzentrum Kassel landen die Leute, schon die Kinder aus Bosnien kommen in Frankfurt an mit einem Schild 'nach Kassel'." Und nach dem Grund gefragt, was Kassel für Flüchtlinge so attraktiv macht bemerkt Gehb: "Bei uns wird 'was geboten, für alle möglichen Menschen aus allen Ländern. Die gehen nicht an die Peripherie nach Vellmar oder Baunatal, die gehen ins Oberzentrum. Bei uns gibt es die beste ärztliche Versorgung. Dies gilt auch für die jüdischen Einwanderer aus Osteuropa, jeder will nach Kassel: Aggessives Bettlertum, Pennertum, Dealertum. Und wenn ich mit der Gefahrenabwehrverordnung ein Platzverbot ausspreche, werde ich gleich wieder in eine bestimmte Ecke gestellt...Eins ist doch klar: Je moderater ich es den Menschen mache, sich bei uns in der bequemen Hängematte auszuruhen, je mehr bekomme ich Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe." Die TagesSatz-Redaktion bekam von Herr Gehb keine Antwort auf die Fragen von wem ihm bekannt sei, das Bosnische Kinder mit einem solchen Schild in Frankfurt stehen, wie "hätscheln" und "tätscheln" konkret aussieht und wieso die medizinische Versorgung hier in Kassel besser sein soll als in anderen deutschen Städten.<P> Des Bürgermeisters Äußerungen und die Pläne zur Inneren Sicherheit in Kassel sind ein gutes Beispiel dafür wie sozialfeindlich mittlerweile an mancher Ort gedacht wird. Die Bekämpfung von in Armut lebenden Menschen anstatt der Armut selbst gefährdet nicht nur den sozialen Frieden, sodern ist auch ein Indikator dafür, wie schlecht es um unsere Gesellschaft bestellt ist. Sozialhilfeempfänger zu Ordnungskräften verpflichten zu wollen um diese dann als "Räumkommando" gegen Randgruppen einzusetzen - also arm gegen arm - genießt höchste Verachtung.


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